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Codex des Kanonischen Rechtes IntraText CT - Text |
HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE
DIE HÖCHSTE AUTORITÄT DER KIRCHE (Cann. 330 – 367)
Can. 330 — Wie nach der Weisung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges Kollegium bilden, so sind in gleicher Weise der Papst als Nachfolger des Petrus und die Bischöfe als Nachfolger der Apostel untereinander verbunden.