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Codex des Kanonischen Rechtes

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Artikel 4

ZEIT UND ORT DER FEIER DER EUCHARISTIE

Can. 931 — Die Feier und die Austeilung der Eucharistie darf an jedem beliebigen Tag und zu jeder Stunde erfolgen, soweit dies nicht nach den liturgischen Normen ausgeschlossen ist h

Can. 932 — § 1. Die Feier der Eucharistie ist an einem geheiligten Ort zu vollziehen, wenn nicht in einem besonderen Fall zwingende Umstände etwas anderes erfordern; in diesem Fall muß die Feier an einem geziemenden Ort stattfinden.

§ 2. Das eucharistische Opfer ist auf einem geweihten oder gesegneten Altar zu vollziehen; außerhalb eines geheiligten Ortes kann ein geeigneter Tisch dazu verwendet werden, wobei immer Altartuch und Korporale beizubehalten sind.

Can. 933 — Aus gerechtem Grund und mit ausdrücklicher Erlaubnis des Ortsordinarius darf ein Priester die Eucharistie in einem Gotteshaus irgendeiner Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft feiern, die nicht die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche haben;

ein Ärgernis muß dabei ausgeschlossen sein.




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