Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText CT - Text

zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

TITEL II

FEIER DES STUNDENGEBETES (Cann. 1173 – 1175)

 

Can. 1173 — In Erfüllung des priesterlichen Dienstes Christi feiert die Kirche das Stundengebet; sie hört dabei auf Gott, der zu seinem Volk spricht, und begeht das Gedächtnis des Heilsmysteriums; sie lobt ihn ohne Unterlaß in Gesang und Gebet und tritt bei ihm ein für das Heil der ganzen Welt.

Can. 1174 — § 1. Die Kleriker sind nach Maßgabe von  [link] can.276, § 2, n. 3 verpflichtet, das Stundengebet zu verrichten, die Mitglieder aber der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens nach Maßgabe ihrer Konstitutionen.

§ 2. Zur Teilnahme am Stundengebet als einem Handeln der Kirche werden auch die übrigen Gläubigen je nach den Umständen nachdrücklich eingeladen.

Can. 1175 — Bei der Feier des Stundengebets soll nach Möglichkeit die wirkliche Zeit der einzelnen Hore eingehalten werden.




zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License