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Codex des Kanonischen Rechtes IntraText CT - Text |
STRAFTATEN GEGEN LEBEN UND FREIHEIT DES MENSCHEN (Cann. 1397 – 1398)
Can. 1397 — Wer einen Menschen tötet oder durch Gewalt oder Täuschung entführt, festhält, verstümmelt oder schwer verletzt, soll je nach Schwere der Straftat mit den in [link] Can. 1336 genannten Rechtsentzügen und Verboten bestraft werden; die Tötung aber einer der in [link] can. 1370 genannten Personen wird mit den dort festgesetzten Strafen belegt.
Can. 1398* — Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu.