Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Codex des Kanonischen Rechtes

IntraText CT - Text

zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

KAPITEL VI

VERMUTUNGEN

Can. 1584 — Die Vermutung ist eine begründete Deutung einer unsicheren Tatsache; sie ist entweder eine Rechtsvermutung, wenn sie vom Gesetz aufgestellt wird, oder eine richterliche Vermutung, wenn sie vom Richter erschlossen wird.

Can. 1585 — Wer eine Rechtsvermutung für sich hat, ist frei von der Beweislast, die der Gegenpartei zufällt.

Can. 1586Vermutungen, die nicht vom Recht aufgestellt werden, darf der Richter nur aus einer sicher feststehenden und bestimmten Tatsache erschließen, die mit dem strittigen Sachverhalt unmittelbar zusammenhängt.




zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License