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Codex des Kanonischen Rechtes

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Artikel 7

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Can. 1689 — Im Urteil sollen die Parteien auf etwa bestehende moralische oder auch zivilrechtliche Verpflichtungen zu Unterhalt und Erziehung hingewiesen werden, die sie gegenseitig und gegenüber den Kindern haben.

Can. 1690Ehenichtigkeitssachen können nicht auf dem Weg des mündlichen Streitverfahrens behandelt werden.

Can. 1691Bezüglich des sonstigen Vorgehens sind, soweit von der Natur der Sache möglich, die Canones über das Gerichtswesen im allgemeinen und über das ordentliche Streitverfahren anzuwenden, wobei die besonderen Normen für Personenstandssachen und Sachen des öffentlichen Wohls zu beachten sind.




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