- BUCH II VOLK GOTTES
- TEIL II HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE
- SEKTION I DIE HÖCHSTE AUTORITÄT DER KIRCHE (Cann. 330 – 367)
- KAPITEL I PAPST UND BISCHOFSKOLLEGIUM
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TEIL
II
HIERARCHISCHE
VERFASSUNG DER KIRCHE
SEKTION I
DIE HÖCHSTE
AUTORITÄT DER KIRCHE (Cann. 330 – 367)
KAPITEL I
PAPST UND BISCHOFSKOLLEGIUM
Can.
330 — Wie nach der Weisung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel
ein einziges Kollegium bilden, so sind in gleicher Weise der Papst als
Nachfolger des Petrus und die Bischöfe als Nachfolger der Apostel untereinander
verbunden.
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