- BUCH III VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE
- TITEL I DIENST AM WORT GOTTES (Cann. 756 – 780)
zurück - vor
Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen anzuzeigen
TITEL I
DIENST AM WORT GOTTES
(Cann. 756 – 780)
Can.
756 — § 1. Im Hinblick auf
die ganze Kirche ist die Aufgabe, das Evangelium zu verkündigen, vornehmlich
dem Papst und dem Bischofskollegium anvertraut.
§ 2. Im
Hinblick auf die ihnen anvertraute Teilkirche üben diese Aufgabe die einzelnen
Bischöfe aus, die ja die Leiter des gesamten Dienstes am Wort Gottes in ihren
Teilkirchen sind; zuweilen aber erfüllen diese Aufgabe nach Maßgabe des Rechtes
einige Bischof e gemeinsam für verschiedene Kirchen zu gleich.
Can.
757— Es ist eigene Aufgabe der Priester, die ja Mitarbeiter der Bischöfe sind,
das Evangelium Gottes zu verkündigen; vor allem sind dazu verpflichtet, im
Hinblick auf das ihnen anvertraute Volk, die Pfarrer und andere, denen
Seelsorge übertragen ist; Aufgabe auch der Diakone ist es, im Dienst am Wort
dem Gottesvolk in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium zu
dienen.
Can.
758 — Die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens legen kraft ihrer
eigenen Weihe an Gott in besonderer Weise Zeugnis vom Evangelium ab; sie werden
in der Verkündigung des Evangeliums vom Bischof in angemessener Weise zur Hilfe
beigezogen.
Can.
759 Die Laien sind, kraft der Taufe und der Firmung, durch ihr Wort und
Beispiel christlichen Lebens Zeugen des Evangeliums, sie können auch zur
Mitarbeit mit dem Bischof und den Priestern bei der Ausübung des Dienstes am
Wort berufen werden.
Can.
760 — Beim Dienst am Wort, der sich auf Schrift und Überlieferung, auf
Liturgie, Lehramt und Leben der Kirche zu stutzen hat, ist das Geheimnis
Christi vollständig und getreu vorzulegen.
Can.
761 — Bei der Verkündigung der christlichen Lehre sollen die verschiedenen zur
Verfügung stehenden Mittel angewendet werden, besonders die Predigt und die
katechetische Unterweisung, die ja immer den ersten Platz einnehmen; aber auch
die Darlegung der Lehre in Schulen und Akademien, auf Konferenzen und
Versammlungen jedweder Art wie auch ihre Verbreitung durch öffentliche
Erklärungen der rechtmäßigen Autorität zu bestimmten Anlässen in der Presse und
in anderen sozialen Kommunikationsmitteln.
zurück - vor
Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License