- BUCH IV HEILIGUNGSDIENST DER KIRCHE (Cann. 834 – 848)
- TEIL I SAKRAMENTE
- TITEL III HEILIGSTE EUCHARISTIE (Cann. 897 – 958)
- KAPITEL I FEIER DER EUCHARISTIE
- Artikel 4 ZEIT UND ORT DER FEIER DER EUCHARISTIE
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Artikel
4
ZEIT UND ORT
DER FEIER DER EUCHARISTIE
Can.
931 — Die Feier und die Austeilung der Eucharistie darf an jedem beliebigen Tag
und zu jeder Stunde erfolgen, soweit dies nicht nach den liturgischen Normen
ausgeschlossen ist h
Can.
932 — § 1. Die Feier der
Eucharistie ist an einem geheiligten Ort zu vollziehen, wenn nicht in einem
besonderen Fall zwingende Umstände etwas anderes erfordern; in diesem Fall muß
die Feier an einem geziemenden Ort stattfinden.
§ 2. Das
eucharistische Opfer ist auf einem geweihten oder gesegneten Altar zu
vollziehen; außerhalb eines geheiligten Ortes kann ein geeigneter Tisch dazu
verwendet werden, wobei immer Altartuch und Korporale beizubehalten sind.
Can.
933 — Aus gerechtem Grund und mit ausdrücklicher Erlaubnis des Ortsordinarius
darf ein Priester die Eucharistie in einem Gotteshaus irgendeiner Kirche oder
kirchlichen Gemeinschaft feiern, die nicht die volle Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche haben;
ein Ärgernis
muß dabei ausgeschlossen sein.
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