- BUCH IV HEILIGUNGSDIENST DER KIRCHE (Cann. 834 – 848)
- TEIL I SAKRAMENTE
- TITEL VI WEIHE (Cann. 1008 – 1054)
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TITEL VI
WEIHE (Cann.
1008 – 1054)
Can.
1008 — Durch das Sakrament der Weihe werden kraft göttlicher Weisung aus dem
Kreis der Gläubigen einige mittels eines untilgbaren Prägemals, mit dem sie
gezeichnet werden, zu geistlichen Amtsträgern bestellt; sie werden ja dazu
geweiht und bestimmt, entsprechend ihrer jeweiligen Weihestufe die Dienste des
Lehrens, des Heiligens und des Leitens in der Person Christi des Hauptes zu
leisten und dadurch das Volk Gottes zu weiden.
Can.
1009 — § 1. Die Weihen sind
Episkopat, Presbyterat und Diakonat.
§ 2. Sie werden
erteilt durch die Handauflegung und das Weihegebet, welches die liturgischen
Bücher für die einzelnen Weihestufen vorschreiben.
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