- BUCH IV HEILIGUNGSDIENST DER KIRCHE (Cann. 834 – 848)
- TEIL III HEILIGE ORTE UND ZEITEN
- TITEL I HEILIGE ORTE (Cann. 1205 – 1243)
zurück - vor
Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen anzuzeigen
TEIL III
HEILIGE ORTE UND ZEITEN
TITEL I
HEILIGE ORTE
(Cann. 1205 – 1243)
Can.
1205 — Heilige Orte sind solche, die für den Gottesdienst oder das Begräbnis
der Gläubigen bestimmt sind durch Weihung oder Segnung, wie sie die
liturgischen Bücher dazu vorschreiben.
Can.
1206 — Die Weihung eines Ortes steht dem Diözesanbischof zu und jenen, die ihm
von Rechts wegen gleichgestellt sind; sie können jedem Bischof oder, in
Ausnahmefällen, einem Priester die Aufgabe übertragen, die Weihung in ihrem
Gebiet vorzunehmen.
Can.
1207 — Heilige Orte werden vom Ordinarius gesegnet; die Segnung von Kirchen
jedoch ist dem Diözesanbischof vorbehalten; jeder von ihnen aber kann einen
anderen Priester dazu delegieren.
Can.
1208 — Über die vollzogene Weihung oder Segnung einer Kirche, ebenso über die
Segnung eines Friedhofs ist eine Urkunde auszustellen, von der ein Exemplar in
der Diözesankurie, ein zweites im Archiv der Kirche aufzubewahren ist.
Can.
1209 — Die Weihung oder die Segnung eines Ortes wird, sofern dadurch niemand
geschädigt wird, auch durch einen einzigen einwandfreien Zeugen hinreichend
bewiesen.
Can.
1210 — An einem heiligen Ort darf nur das zugelassen werden, was der Ausübung
oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient, und ist
das verboten, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist. Der Ordinarius
kann aber im Einzelfall einen anderen, der Heiligkeit des Ortes jedoch nicht
entgegenstehenden Gebrauch gestatten.
Can.
1211 — Heilige Orte werden geschändet durch dort geschehene, schwer
verletzende, mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen, die nach dem
Urteil des Ortsordinarius so schwer und der Heiligkeit des Ortes entgegen sind,
daß es nicht mehr erlaubt ist, an ihnen Gottesdienst zu halten, bis die
Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher behoben
ist.
Can.
1212 — Heilige Orte verlieren ihre Weihung oder Segnung, wenn sie zu einem
großen Teil zerstört oder profanem Gebrauch für dauernd durch Dekret des
zuständigen Ordinarius oder tatsächlich zugeführt sind.
Can.
1213 — Ihre Vollmachten und Aufgaben übt die kirchliche Autorität an heiligen
Orten frei aus.
zurück - vor
Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License