- BUCH II VOLK GOTTES
- TEIL I DIE GLÄUBIGEN (Cann. 204 – 207)
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BUCH II
VOLK GOTTES
TEIL
I
DIE GLÄUBIGEN
(Cann. 204 – 207)
Can.
204 — § 1. Gläubige sind jene,
die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht und
dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes
Christi teilhaft geworden sind, sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur
Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt
anvertraut hat.
§ 2. Diese
Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist in der
katholischen Kirche verwirklicht, die von dem Nachfolger Petri und den
Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.
Can.
205 — Voll in der Gemeinschaft der katholischen Kirche in dieser Welt stehen
jene Getauften, die in ihrem sichtbaren Verband mit Christus verbunden sind,
und zwar durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der
kirchlichen Leitung.
Can.
206 — § 1. Auf besondere
Weise mit der Kirche verbunden sind die Katechumenen, jene nämlich, die, vom
Heiligen Geist geleitet, mit erklärtem Willen um Aufnahme in sie bitten; durch
dieses Begehren wie auch durch ihr Leben des Glaubens, der Hoffnung und der
Liebe werden sie mit der Kirche verbunden, die sie schon als die ihren umsorgt.
§ 2. Den
Katechumenen widmet die Kirche ihre besondere Sorge, während sie diese zu einer
dem Evangelium gemäßen Lebensführung einlädt und in die Feier der heiligen
Riten einführt, gewährt sie ihnen schon verschiedene Vorrechte, die den
Christen eigen sind.
Can.
207 — § 1. Kraft göttlicher Weisung
gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht
auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien.
§ 2. In diesen
beiden Gruppen gibt es Gläubige, die sich durch das von der Kirche anerkannte
und geordnete Bekenntnis zu den evangelischen Räten durch Gelübde oder andere
heilige Bindungen, je in ihrer besonderen Weise, Gott weihen und der
Heilssendung der Kirche dienen; auch wenn deren Stand nicht zur hierarchischen
Struktur der Kirche gehört, ist er dennoch für ihr Leben und ihre Heiligkeit
bedeutsam.
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