|
9. Die
geschichtlichen Anmerkungen in den vorausgehenden Abschnitten zeigen die
Bedeutung, die der Ausdruck Schwesterkirchen
im ökumenischen Dialog erhalten hat. Dies macht die theologisch richtige
Verwendung des Begriffs noch wichtiger.
10. Im
eigentlichen Sinn sind Schwesterkirchen ausschließlich
Teilkirchen (oder Teilkirchenverbände, wie etwa Patriarchate oder
Kirchenprovinzen) untereinander.7 Es muss immer klar bleiben, auch wenn
der Ausdruck Schwesterkirchen in
diesem richtigen Sinn verwendet wird, dass die universale, eine, heilige,
katholische und apostolische Kirche nicht Schwester, sondern Mutter aller Teilkirchen ist.8
11.
Man kann von Schwesterkirchen im
eigentlichen Sinn auch im Zusammenhang mit katholischen und nicht katholischen
Teilkirchen sprechen; deshalb kann auch die Teilkirche von Rom Schwester aller Teilkirchen genannt
werden. Wie jedoch bereits betont wurde, kann man richtigerweise nicht sagen,
dass die katholische Kirche Schwester
einer Teilkirche oder eines Teilkirchenverbandes ist. Es handelt sich dabei
nicht nur um eine terminologische Frage, vielmehr geht es darum, eine
grundlegende Wahrheit des katholischen Glaubens zu beachten: die Wahrheit von
der Einzigkeit der Kirche Jesu Christi. Es gibt nur eine einzige
Kirche,9 darum ist der Plural
Kirchen nur auf die Teilkirchen anwendbar.
Um Missverständnisse zu
klären und theologischer Verwirrung zuvorzukommen, ist folglich die Verwendung
von Formulierungen wie „unsere beiden
Kirchen“ zu vermeiden, weil sie – wenn angewandt auf die katholische Kirche
und das Gesamt der orthodoxen Kirchen (oder einer orthodoxen Kirche) – unterstellen,
dass es einen Plural nicht nur auf der Ebene der Teilkirchen, sondern auch auf
der Ebene der im Credo bekannten einen, heiligen, katholischen und
apostolischen Kirche gibt, deren tatsächliche Existenz dadurch verdunkelt wird.
12. Schließlich ist auch zu beachten, dass der Ausdruck Schwesterkirchen im richtigen Sinn gemäß
der gemeinsamen Tradition von Abendland und Orient ausschließlich auf jene
kirchlichen Gemeinschaften angewandt werden kann, die den gültigen Episkopat
und die gültige Eucharistie bewahrt haben.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem
30. Juni 2000, am Hochfest des heiligsten Herzens Jesu.
+ Joseph Card. Ratzinger
Präfekt
+ Tarcisio Bertone, S.D.B.
Erzbischof em. von Vercelli
Sekretär
|