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Wort des Buddha

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  • DRITTE WAHRHEIT
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NIRWAHN

Gleichwie die auf einem Teiche durch den Wind erzeugte Welle, die in dem unwissenden Zuschauer die Illusion einer über den Wasserspiegel dahineilenden Wassermasse erweckt, nach Eintritt von Windstille allmählich verschwindet — oder gleichwie das Feuer nach Aufzehrung des Brennstoffs erlischt —: genau so auch gelangt der durch Begehren erzeugte Werdeprozeß, der dem unwissenden Weltling die Illusion einer das Dasein durcheilenden Ichheit hervorruft, nach restlosem Schwinden des Begehrens allmählich zum Erlöschen. Somit mag das Nirwahn, d.i. das Erlöschen (Nibbána; von nir , aufhören zu wehen, ausgehen, erlöschen), unter 2 Aspekten betrachtet werden, nämlich als:

1. Erlöschung der Leidenschaften (kilesa-nibbána oder kilesa-parinibbána), welche meist zu Lebzeiten des Arahat, oder Heiligen, eintritt; in den Sutten wird sie als sa-upádi-sesa-nibbána bezeichnet, d. i. »Nibbána mit noch verbleibenden Daseinsgruppen«;

2. Erlöschung der Daseinsgruppen (khandha-nibbána oder khandha-paririnibbána), welche mit dem Tode des Arahats eintritt, in den Sutten als anupádi-sesa-nibbána bezeichnet, d. i. "Nibbána, bei dem keine Daseinsgruppen übrig bleiben«.

A.III.32

Dies wahrlich, ist der Friede, dies das Erhabene, nämlich: das Ende aller Karmaformationen, das Fahrenlassen aller Daseinsgrundlagen, die Versiegung des Begehrens, Abwendung, Erlösung, Nirwahn.




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