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NIRWAHN
Gleichwie die auf einem
Teiche durch den Wind erzeugte Welle, die in dem unwissenden Zuschauer die
Illusion einer über den Wasserspiegel dahineilenden Wassermasse erweckt, nach
Eintritt von Windstille allmählich verschwindet — oder gleichwie das Feuer nach
Aufzehrung des Brennstoffs erlischt —: genau so auch gelangt der durch Begehren
erzeugte Werdeprozeß, der dem unwissenden Weltling die Illusion einer das
Dasein durcheilenden Ichheit hervorruft, nach restlosem Schwinden des Begehrens
allmählich zum Erlöschen. Somit mag das Nirwahn, d.i. das Erlöschen (Nibbána;
von nir vá, aufhören zu wehen, ausgehen, erlöschen), unter 2 Aspekten
betrachtet werden, nämlich als:
1. Erlöschung der
Leidenschaften (kilesa-nibbána oder kilesa-parinibbána),
welche meist zu Lebzeiten des Arahat, oder Heiligen, eintritt; in den Sutten
wird sie als sa-upádi-sesa-nibbána bezeichnet, d. i. »Nibbána mit noch
verbleibenden Daseinsgruppen«;
2. Erlöschung der
Daseinsgruppen (khandha-nibbána oder khandha-paririnibbána),
welche mit dem Tode des Arahats eintritt, in den Sutten als anupádi-sesa-nibbána
bezeichnet, d. i. "Nibbána, bei dem keine Daseinsgruppen übrig bleiben«.
A.III.32
Dies wahrlich, ist der Friede,
dies das Erhabene, nämlich: das Ende aller Karmaformationen, das Fahrenlassen
aller Daseinsgrundlagen, die Versiegung des Begehrens, Abwendung, Erlösung,
Nirwahn.
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