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Wort des Buddha

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  • VIERTE WAHRHEIT
    • 1. Rechte Erkenntnis (sammá-ditthi)
      • 61
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61

M.117

WELTLICHE UND ÜBERWELTLICHE ERKENNTNIS

Rechte Erkenntnis, sage ich, ist von zweierlei Art: es gibt eine rechte Erkenntnis, die noch den Trieben unterworfen ist, verdienstlich (d.i. karmisch heilsam) ist und weltlichen Lohn bringt; und es gibt eine rechte Erkenntnis, die edel ist, triebfrei, überweltlich und zum edlen Pfade gehört.

1. Die Ansicht, daß Almosen, Gaben und Opfer etwas Gutes sind, daß es eine Frucht und eine Wirkung gibt für die guten und bösen Taten, daß es so etwas gibt wie das nächste Leben, daß Vater und Mutter und geistgeborene Wesen keine leeren Worte sind, daß es in der Welt Mönche und Asketen von rechtem und vollkommenem Wandel gibt, die diese wie die nächste Welt selber durchschaut und erfahren haben und sie erklären können. Das, ihr Jünger, ist eine rechte Erkenntnis, die noch den Trieben unterworfen ist, verdienstlich ist und weltlichen Lohn bringt.

2. Was aber da bei einem, während er mit heiligem, ungetrübtem Herzen auf dem heiligen Pfade (des Stromeingetretenen, Einmalwiederkehrenden usw.) verweilt und den heiligen Pfad entfaltet, an Wissen besteht, das ist eine rechte Erkenntnis, die edel ist, triebfrei, überweltlich und die zum edlen Pfade gehört.




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