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Wort des Buddha

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  • VIERTE WAHRHEIT
    • 1. Rechte Erkenntnis (sammá-ditthi)
      • 65
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65

DREI DASEINS-MERKMALE

Ob Vollendete in der Welt auftreten oder nicht, es bleibt eine feststehende Tatsache, ein unumstößliches Gesetz, daß alle Gebilde vergänglich (anicca) sind, daß alle Gebilde dem Leiden (dukkha) unterworfen sind, dass alle Dinge unpersönlich (anattá) sind.

Der Begriff ,Gebilde' (sankhára) umfaßt hier alle bedingt entstandenen, ,gewordenen' Dinge, die einen Anfang und ein Ende haben, die sogen. ,geschaffenen Dinge' (sankhata-dhamma), m. a. W. alle körperlichen und geistigen Daseinsphänomene. Der Begriff dhamma (Ding) ist jedoch allumfassend, insofern er auch das Ungeschaffene (asankhata), d. i. das Nirwahn, mit einschließt.

Man kann also nicht sagen, dass alle Dinge (dhamma) vergänglich und leidvoll sind, denn für nibbána-dhamma trifft dies nicht zu. Andererseits wäre es auch irreführend zu sagen, dass lediglich alle Gebilde (sankhára) unpersönlich seien, denn auch das Nirwahn, das kein Daseinsgebilde ist, ist unpersönlich.

S.22.94

Daß es etwas Körperliches gibt—oder Gefühl—oder Wahrnehmung—oder Geistformationen—oder Bewußtsein, das unvergänglich, beständig und ewig sei, keinem Wechsel unterworfen, so etwas erkennen die Weisen in der Welt nicht an; und auch ich sage, dass es so etwas nicht gibt.

A.I.15

Und daß ein von rechter Erkenntnis erfülltes Wesen irgend etwas als Ichheit ansehen sollte, das ist nicht möglich.




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