Art.
1 27| Kloestern Pfarrherren und Bischoefe genommen hat; jetzt aber
2 28| XXVIII. Artikel. Von der Bischoefe Gewalt.~ ~Von der Bischoefe
3 28| Bischoefe Gewalt.~ ~Von der Bischoefe Gewalt ist vorzeiten viel
4 28| ungeschicklich die Gewalt der Bischoefe und das weltlich Schwert
5 28| erfolgt, aus dem, dass die Bischoefe im Schein ihrer Gewalt,
6 28| der Schluessel oder der Bischoefe sei laut des Evangeliums
7 28| Gewalt der Schluessel oder Bischoefe uebt und treibt man allein
8 28| die Gewalt der Kirche oder Bischoefe ewige Gueter gibt und allein
9 28| Ehren halten.~ ~Wo aber die Bischoefe weltlich Regiment und Schwert
10 28| sie dieselben nicht als Bischoefe aus goettlichen Rechten,
11 28| ordnen."~ ~Dass aber die Bischoefe sonst Gewalt und Gerichtszwang
12 28| disputiert man, ob auch Bischoefe Macht haben, Zeremonien
13 28| dieser Frage also, dass die Bischoefe nicht Macht haben, etwas
14 28| zu glauben, dass etliche Bischoefe mit dem Exempel des Gesetzes
15 28| Woher haben denn die Bischoefe Recht und Macht, solche
16 28| ausgereutet."~ ~So nun die Bischoefe Macht haben, die Kirchen
17 28| diese Antwort, dass die Bischoefe oder Phfarrherren moegen
18 28| fallen.~ ~Es wuerden aber die Bischoefe leichtlich den Gehorsam
19 28| begehren nicht, dass die Bischoefe mit Nachteil ihrer Ehren
20 28| bitten si darum, dass die Bischoefe etliche unbillige Beschwerungen
21 28| sind. Darum sollten die Bischoefe der Guetigkeit sein, dieselben
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