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Philip Melancthon
Ausburg Confession

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  • Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.
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Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.

 

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen halten, so ohne Suende moegen gehalten werden und zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse Feier, Feste und dergleichen.  Doch geschieht Unterricht dabei, dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch Ding noetig zur Seligkeit. Darueber wird gelehrt, dass alle Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man dadurch Gott versoehne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; derhalben seien Klostergeluebde und andere Tradtitionen von Unterschied der Speise, Tage usw., dadurch man bemeint Gnade zu verdienen und fuer Suenden genugzutun, untuechtig und wider das Evangelium.

 

 




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