Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
Philip Melancthon
Ausburg Confession

IntraText CT - Text

  • Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.
zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.

 

Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gestetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und eigesetzt sind; und dass Christen moegen in Obrigkeit=, Fuersten= und Ricteramt ohne Suende sein, nach kaiserlichen und andern ueblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, uebeltaeter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege fuehren, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte Eide tun, Eigenes haben, ehelich sein usw.

 

Hier werden verdammt die Wiedertaeufer, so lehren, dass der Obangezeigten keines christlich sei.

 

Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christlich Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der vorberuehrten Stuecke aeussern, so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an GottDenn das Evangelium lehrt nicht ein aeusserlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens und stoesst nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als wahrhaftige Ordnung [*Gottes], und insolchen Staenden christliche Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweiseDerhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Suende geschehen mag. Denn so der Obrigkeit Gebot ohne Suende nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den MenschenAct.  5, 29.

 

 




zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License