Der XVI. Artikel. Von
Polizei und weltlichem Regiment.
Von
Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt
und geordnete Regimente und Gestetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und
eigesetzt sind; und dass Christen moegen in Obrigkeit=, Fuersten= und Ricteramt
ohne Suende sein, nach kaiserlichen und andern ueblichen Rechten Urteil und
Recht sprechen, uebeltaeter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege fuehren,
streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte Eide tun, Eigenes haben, ehelich
sein usw.
Hier
werden verdammt die Wiedertaeufer, so lehren, dass der Obangezeigten keines
christlich sei.
Auch
werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christlich Vollkommenheit sei, Haus
und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der vorberuehrten Stuecke
aeussern, so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes
und rechter Glaube an Gott. Denn das
Evangelium lehrt nicht ein aeusserlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen
und Gerechtigkeit des Herzens und stoesst nicht um weltlich Regiment, Polizei
und Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als wahrhaftige
Ordnung [*Gottes], und insolchen Staenden christliche Liebe und rechte, gute
Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise.
Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren
Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Suende geschehen mag. Denn so der
Obrigkeit Gebot ohne Suende nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam
sein denn den Menschen. Act. 5, 29.
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