Der XXVII. Artikel. Von
Klostergeluebden.
Von
Klostergeluebden zu reden, ist not, erstlich zu bedenken, wie es bis anher
damit gehalten, welch Wesen sie in Kloestern gehabt, und dass sehr viel darin
taeglich nicht allein wider Gottes Wort, sondern auch paepstlichen Rechten
zuentgegen [zuwider] gehandelt ist. Denn zu St. Augustine Zeiten sind
Klosterstaende frei gewesen: folgend [hernach], da die rechte Zucht und Lehre zerruettet,
hat man Klostergeluebde erdacht und damit eben als mit einem erdachten
Gefaengnis die Zucht widerum aufrichten wollen.
Ueber
das hat man neben den Klostergeluebden viel andere Stuecke mehr aufgebracht und
mit folchen Banden und Beschwerden ihrer viele, auch vor gebuehrenden Jahren,
beladen.
So
sind auch viele Personen aus Unwissenheit zu solchem Klosterleben gekommen,
welche, wiewohl sie sonst nicht zu jung gewesen, haben doch ihr Vermoegen nicht
genugsam ermessen und verstanden.
Dieselben alle, also verstickt und verwickelt, sind gezwungen und
gedrungen, in solchen Banden zu bleiben, ungeachtet dessen, dass auch [das]
paepstliche Recht ihrer viele freigibt. Und das ist beschwerlicher gewesen in
Jungfrauenkloestern denn Moenchskloestern, so sich doch geziemt haette, der
Weibsblider als der Schwachen zu verschonen. Dieselbe Strenge und Haertigkeit
hat auch viel frommen Leuten in Vorzeiten missfallen; denn sie haben wohl
gesehen, dass beide Knaben und Maidlein um Erhaltung willen des Leibes in die
Kloester sind versteckt worden. Sie haben auch wohl gesehen, wie uebel daselbe
Vornehmen geraten ist, was Aergernis, was Beschwerung der Gewissen es gebracht,
und haben viele Leute geklagt, dass man in solcher gefaehrlichen Sache die Canones
so gar nicht geachtet [hat]. Zudem, so
hat man eine solche Meinung von den Klostergeluebden, die unverborgen [ist],
die auch viel Moenchen uebel gefallen hat, die wenig ein [die ein wenig] Verstand
gehabt [haben].
Denn
sie gaben vor, dass Klostergeluebe der Taufe gleich waeren, und dass man mit
dem Klosterleben Vergebung der Suenden und Rechtfertigung vor Gott verdiene.
Ja, sie setzten noch mehr dazu, dass man mit dem Klosterleben verdiente nicht
allein Gerechtigkeit und Frommigkeit, sondern auch, dass man damit hielte die
Gebote und Raete, im Evangelio verfasst, und wurden also die Klostergeluebde hoeher
gepriesen denn die Taufe; item, dass man mehr verdiente mit dem Klosterleben
denn mit allen andern Staenden, so von Gott geordnet sind, als Pfarrherr= und
Predigerstand, Obrigkeit=, Fuersten=, Herrenstand und dergleichen, die alle
nach Gottes Gebot, Wort und Befehl in ihrem Beruf ohne erdichtete Geistlichkeit
dienen, wie denn dieser Stuecke keines verneint werden mag, denn man findet's
in ihren eigenen Buechern. Ueber das, wer also gefangen und ins Kloster
gekommen [war], lernte wenig von Christo.
Etwa
[vorzeiten] hat man Schulen der Heiligen Schrift und anderer Kuenste, so der
chirstlichen Kirche dienstlich sind, in den Kloestern gehalten, dass man aus
den Kloestern Pfarrherren und Bischoefe genommen hat; jetzt aber hat's viel
eine andere Gestalt. Denn vorzeiten kamen sie der Meinung zusammen im
Klosterleben, dass man die Schrift lerne.
Jetzt geben sie vor, das Klosterleben sei ein solch Wesen, dass man
Gottes Gnaden und Froemmigkeit vor Gott damit verdiene, ja, es sei ein Stand
der Vollkommenheit, und setzten's den andern Staenden, so von Gott eingesetzt,
weit vor. Das alles wird darum angezogen, ohne alle Verunglimpfung, damit man je
desto dass [besser] vernehman und verstehen moege, was und wie die Unsern
predigen und lehren.
Erstlich
lehren sie bei uns von denen, die zur Ehe greifen, also, dass alle die, so zum
ledigen Stand nicht geschickt sind, Macht, Fug und Recht haben, sich zu
verehelichen. Denn die Geluebde vermoegen nicht Gottes Ordnung und Gebot
aufzuheben. Nun lautet Gottes Gebot also 1 Kor. 7, 2: "Um der Heuerei
willen habe ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen
Mann." Dazu dringt, zwingt und treibt nicht allein Gottes Gebot, sondern
auch gottes Geschoepf und Ordnung alle die zum Ehestand, die ohne sonderes
[besonderes] Gotteswerk mit der Gabe der Jungfrauschaft nicht begnadet sind,
laut dieses Spruchs Gottes selbst Gen. 2, 18: "Es ist nicht gut, dass der
Mensch allein sei; wir wollen ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei."
Was
mag man nun dawider aufbringen? Man ruehme das Geluebde und Pflicht, wie hoch
man wolle, an mutze es auf, als [so] hoch man kann, so mag [kann] dennoch nicht
erzwingen, dass Gottes Gebot dadurch aufgehoben werde. Die Doctores sagen, dass
die Geluebde, auch wider des Papsts Recht, unbuendig [nicht verbindlich] sind, wieviel
weniger sollen sie denn binden, Statt und Kraft haben wider Gottes Gebot!
Wo
die Pflichten der Geluebde keine anderen Ursachen haetten, dass sie moechten
aufgehoben werden, so haetten die Paepste auch nicht dawider dispensiert oder
erlaubt. Denn es gebuehrt keinem Menschen die Pflicht, so aus goettlichen
Rechten herwaechst, zu zerreissen. Darum haben die Paepste wohl bedacht, dass
in dieser Pflicht eine Aequitaet soll gebraucht werden, und haben zum oesternmal
dispensiert, als, mit einem Koenige von Aragonien und vielen andern. So man nun
zur Erhaltung zeitlicher Dinge dispensiert hat, soll viel billiger dispensiert
werden um Notdurft willen der Seelen.
Folgends
[ferner], warum treibt der Gegenteil so hart, dass man die Geluebde halten
muss, und sieht nicht zuvor an, ob das Geluebde seine Art habe? Denn das
Geluebde soll in moeglichen Sachen willig und ungezwungen sein. Wie aber die
ewige Keuschheit in des Menschen Gewalt und Vermoegen stehe, weiss man wohl;
auch sind wenig, beide Manns= und Weibspersonen, die von ihnen selbst, willig
und wohlbedacht, das Klostergeluebde getan haben. Ehe sie zum rechten Verstand
kommen, so ueberredet man sie zum Klostergeluebde; zuweilen werden sie auch
dazu gezwungen und gedrungen. Darum ist
es je nicht billig, dass man so schwind [scharf] und hart von der
Geluebdepflicht disputiere, angesehen, dass sie alle bekennen, dass solches
wider die Natur und Art des Geluebdes ist, dass es nicht willig und mit gutem
Rat und Bedacht gelobt wird.
Etliche
Canones und paepstilche Rechte zerreissen die Geluebde, die unter fuenfzehn
Jahren geschehen sind. Denn sie halten's dafuer, dass man vor derselben Zeit so
viel Verstandes nicht hat, dass man die Ordnung des ganzen Lebens, wie dasselbe
anzustellen, beschliessen koenne. Ein anderer Kanon gibt der menschlichen
Schwachheit noch mehr Jahre zu; denn er verbietet, das Klostergeluebde unter achtzehn
Jahren zu tun. Daraus hat der meiste Teil Entschuldigung und Ursachen, aus den
Kloestern zu gehen; denn sie des mehreren Teils in der Kindheit vor diesen
Jahren in Kloester gekommen sind.
Endlich,
wenngleich die Verbrechung [das Brechen] des Klostergeluebdes moechte getadelt
werden, so koennte aber dennoch nicht daraus folgen, dass man derselben Ehe
zerreissen sollte. Denn St. Augustinus
sagt 27.quaest., 1.cap., Nuptiarum, dass man solche Ehe nicht zerreissen soll.
Nun ist je St. Augustin nicht in geringen Ansehen in der christlichen Kirche,
obgleich etliche hernach anders gehalten [haben].
Wiewohl
nun Gottes Gebot von dem Ehestande ihrer sehr viele vom Klostergeluebde frei
und ledig gemacht [hat], so wenden doch die Unsern noch mehr Ursachen vor, dass
Klostergeluebde nichtig und unbuendig seien. Denn aller Gottesdienst, von den
Menschen ohne Gottes Gebot umnd Befehl eingesetzt und erwaehlt, Gerechtigkeit
und Gottes Gnade zu erlangen, sei wider Gott und dem Evangelio und Gottes
Befehl entgegen; wie denn Christus selbst sagt Matth. 15, 9: "Sie dienen
mir vergebens mit Menschengeboten." So lehret's auch St. Paulus ueberall,
dass man Gerechtigkeit nicht soll suchen aus unsern Geboten und Gottesdiensten,
so von Menschen erdichtet sind, sondern dass Gerechtigkeit und Froemmigkeit vor
Gott kommt aus dem Glauben und Vertrauen, dass wir glauben, dass uns Gott um
seines einigen Sohnes Christus willen zu Gnaden annimmt.
Nun
ist es je am Tage, dass die Moenche gelehrt und gepredigt haben, dass die
erdachte Geistlichkeit genugtue fuer die Suende und Gottes Gnade und
Gerechtigkeit erlange. Was ist nun dies anders, denn die Herrlichkeit und Preis
det Gnade Christi vermindern und die Gerechtigkeit des Glaubens verleugnen?
Darum folgt aus dem, dass solche gewoehnliche Geluebde unrechte, falsche
Gottesdienste gewesen [sind]. Derhalben
sind sie auch unbuendig. Denn ein gottlos Geluebde, und das wider Gottes Gebot
geschehen, ist unbuendig und nichtig; wie auch die Canones lehren, dass der Eid
nicht soll ein Band zur Suende sein.
St.
Paulus sagt zu den Galatern am 5,4: "Ihr seid ab von Christ, die ihr durch
das Gesetz rechtfertig werden wollt, und habt der Gnade gefehlt."
Derhalben auch die, so durch Geluebde wollen rechtfertig werden, sind von Christo
ab und fehlen der Gnade Gottes. Denn
dieselben rauben Christo seine Ehre, der allein gerecht macht, und geben solche
Ehre ihren Geluebden und Klosterleben.
Mann
kann auch nicht leugnen, dass die Moenche gelehrt und gepredigt haben, dass sie
durch ihre Geluebde und Klosterwesen und =weise gerecht werden und Vergebung
der Suenden verdienen; ja, sie haben noch wohl ungeschicktere Dinge erdichtet
und gesagt, dass sie ihre guten Werke den andern mitteilen. Wenn nun einer dies
alles wollte unglimpflich treiben und aufmutzen, wie viele Stuecke koennte er
zusammenbringen, deren sich die Moenche jetzt selbst schaemen und nicht wollen
getan haben! Ueber das alles haben sie auch die Leute ueberredet, dass die
erdichteten geistlichen Ordenstaende sind christliche Vollkommenheit [*dass die
erdichteten geistlichen Orden Staende sind christlicher Vollkommenheit]. Dies ist
ja die Werke ruehmen, dass man dadurch gerecht werde. Nun ist es nicht ein
geringes Aergernis in der christlichen Kirche, dass man dem Volk einen solchen
Gottesdienst vortraegt, den die Menschen ohne Gottes Gebot erdichtet haben, und
lehren, dass ein solcher Gottesdienst die Menschen vor Gott frommm und gerecht
macht. Denn Gerechtigkeit des Glaubens, die man am meisten in der Kirche treiben
soll, wird verdunkelt, wenn den Leuten die Augen aufgesperrt werden mit dieser
seltsamen Engelsgeistlichkeit und falschem Vorgeben der Armut, Demut und
Keuschheit.
Ueberdas
werden auch die Gebote Gottes und der rechte und wahre Gottesdienst dadurch
verdunkelt, wenn die Leute hoeren, dass allein die Moenche im Stand der
Vollkommenheit sein sollen. Denn die christliche Vollkommenheit ist, dass man
Gott von Herzen und mit Ernst fuerchtet und doch auch eine herzliche Zuversicht
und Glauben, auch Vertrauen fasst, dass wir um Christus' willen einen gnaedigen,
barmherzigen Gott haben, dass wir moegen und sollen von Gott bitten und
begehren, was uns not ist, und Hilfe von ihm in allen Truebsalen gewisslich
nach eines jeden Beruf und Stand gewarten; dass wir auch indes sollen
aeusserlich mit Fleiss gute Werke tun und unsers Berufs warten. Darin steht die
rechte Vollkommenheit und der rechte Gottesdienst, nicht im Betteln oder in
einer schwarzen oder grauen Kappe usw. Uber das gemeine Volk fasst viel schaedlich
Meinungen aus falschem Lob des Klosterlebens. So sie es hoeren, dass man den
ledigen Stand ohne alle Massen lobt, folgt, dass es mit beschwertem Gewissen im
Ehestand ist. Denn daraus, so der gemeine Mann hoert, dass die Bettler allein
sollen vollkommen sein, kann er nicht wissen, dass er ohne Suende Gueter haben
und hantieren moege. So das Volk hoert, es sei nur ein Rat, nicht Rache ueben,
folgt, dass etliche vermeinen, es sei nicht Suende, ausserhalb des Amtes Rache
zu ueben. Etliche meinen, Rache gezieme
den Christen gar nicht, auch nicht der Obrigkeit.
Man
liest auch der Exempel viele, dass etlich Weib und Kind, auch ihr Regiment
verlassen und sich in Kloester gesteckt haben. Dasselbe, haben sie gesagt,
heisst aus der Welt fliehen und ein solch Leben suchen, das Gott bass [besser]
gefiele denn der andern Leben. Sie haben auch nicht koennen wissen, dass man
Gott dienen soll in den Geboten, die er gegeben hat, und nicht in den Geboten, die
von Menschen erdichtet sind. Nun ist je das ein guter und vollkommener Stand
des Lebens, welcher Gottes Gebot fuer sich hat; das aber ist ein gefaehrlicher
Stand des Lebens, der Gottes Gebot nicht fuere sich hat. Von solchen Sachen ist vonnoeten gewesen, den
Leuten guten Bericht zu tun.
Es
hat auch Gerson in Vorzeiten den Irrtum der Moenche von der Vollkommmenheit
gestraft und zieht an, dass bei seinen Zeiten dieses eine neue Rede gewesen
sei, dass das Klosterleben ein Stand der Vollkommenheit sein solle.
So
viel gottlose Meinungen und Irrtuemer kleben in den Klosterbeluebden: dass sie
sollen rechtfertigen und fromm vor Gott machen, dass sie die christliche
Vollkommenheit sein sollen, dass damit beide des Evangeliums Raete und Gebote
halte, dass sie haben die uebermass der Werke [*dass sie haben die
Uebermasswerke], die man Gott nicht schuldig sei. Dieweil denn solches alles
falsch, eitel und erdictet ist, so macht es auch die Klostergeluebde nichtig
und unbuendig.
|