Der XXVIII. Artikel. Von der Bischoefe Gewalt.
Von
der Bischoefe Gewalt ist vorzeiten viel und mancherlei geschrieben und haben
etliche ungeschicklich die Gewalt der Bischoefe und das weltlich Schwert
untereinander gemengt, und sind aus diesem unordentlichen Gemenge sehr grosse
Kriege, Aufruhre und Empoerungen erfolgt, aus dem, dass die Bischoefe im Schein
ihrer Gewalt, die ihnen von Christo gegeben, nicht allein neue Gottes dienste
angerichtet haben und mit Vorbehaltung etlicher Faelle und mit gewaltsamen Bann
die Gewissen beschwert, sondern auch sich unterwunden [haben], Kaiser und
Koenige zu setzen un [zu] entsetzen ihres Gefallens, welchen Frevel auch lange
Zeit hiervor gelehrte und gottesfuerchtige Leute in der christenheit gestraft
habent. Derhalben die Unsern zu[m] Trost der Gewissen gezwungen sind worden, den
Unterschied der Geistlichen und weltlichten Gewalt, Schwerts und Regiments
anzuzeigen, und haben gelehrt, dass man beide Regimente und Gewalten um Gottes
Gebots willen mit aller Andacht ehren und wohl halten solle als zwei hoechste
Gaben Gottes auf Erden.
Nun
lehren die Unsern also, dass die Gewalt der Schluessel oder der Bischoefe sei
laut des Evangeliums eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen,
die Suende zu vergeben und zu behalten und die Sakramente zu reichen und zu
handeln. Denn Christus hat die Apostel mit dem Befehl ausgesandt Joh. 20, 21
ff.: "Gleichwie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich euch auch. Nehmet
hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die
Suenden erlassen werdet, denen sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten
werdet, denen sollen sie vorbehalten sein."
Dieselbe
Gewalt der Schluessel oder Bischoefe uebt und treibt man allein mit der Lehre
und Predigt Gottes Worts und mit Handreichung der Sakramente gegen viele oder
einzelne Personen, danach der Beruf ist.
Denn damit werden gegeben nicht leibliche, sondern ewige Dinge und
Gueter, also naemlich ewige Gerechtigkeit, der Heilige Geist und das ewige
Leben. Diese Gueter kann man anders nicht erlangen denn durch das Amt der
Predigt und durch die Handreichung der heiligen Sakramente. Denn St. Paulus spricht Roemer. 1, 16: "Das Evangelium ist eine Kraft
Gottes, selig zu machen alle, die daran glauben." Dieweil nun die Gewalt
der Kirche oder Bischoefe ewige Gueter gibt und allein durch das Predigtamt geuebt
und getrieben wird, so hindert sie die Polizei und das weltliche Regiment
nichts ueberall. Denn das weltliche
Regiment geht mit viel andern Sachen um denn das Evangelium; welche Gewalt schuetzt
nicht die Seelen, sondern Leib und Gut wider aeusserliche Gewalt mit dem
Schwert und leiblichen Poenen [Strafen].
Darum
soll man die zwei Regimente, das geistliche und weltliche, nicht
ineinandermengen und =werfern. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das
Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen, soll auch nicht in ein
fremd Amt fallen, soll nicht Koenige setzen oder entsetzen, soll weltlich
Gesetz und Gehorsam der Obrigkeit nicht aufheben oder zerruetten, soll weltlicher
Gewalt nicht Gesetze machen und stellen von weltlichen Haendeln; wie denn auch
Christus selbst gesagt hat Joh. 18, 36: "Mein Reich ist nicht von dieser
Welt." Item Luk. 12, 14: "Wer hat mich zu einem Richter zwischen euch
gesetzt?" Und St. Paulus zu den Philippern am 3, 20: "Unsere
Buergerschaft ist im Himmel." Und in der zweiten zu den Korinthern, 10, 4:
"Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern maechtig
vor Gott, zu verstoeren die Anchlaege und alle Hoehe, die sich erhebt wider die
Erkenntis Gottes."
Diersergestalt
unterscheiden die Unsern beider Regimente und Gewalten Amt und heissen sie
beide als die hoechste Gabe gottes auf Erden in Ehren halten.
Wo
aber die Bischoefe weltlich Regiment und Schwert haben, so haben sie dieselben
nicht als Bischoefe aus goettlichen Rechten, sondern aus menschlichen,
kaiserlichen Rechten, geschenkt von Kaisern und Koenigen zu weltlicher
Verwaltung ihrer Gueter, und geht das Amt des Evangeliums gar nichts an.
Derhalben
ist das bischoefliche Amt nach goettlichen Rechten: das Evangelium predigen,
Suenden vergeben, Lehre urteilen und die Lehre, so dem Evangelio entgegen,
verwerfen und die Gottlosen, deren gottlos Wesen offenbar ist, aus [der]
christlichen Gemeinde ausschliessen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein
durch Gottes Wort. Und diesfalls sind die Pfarrleute und Kirchen schuldig, den Bischoefen
gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi, Lucae am 10, 16: "Wer euch
hoeret, der hoeret mich." Wo sie aber etwas dem Evangelio entgegen lehren,
setzen oder aufrichten, haben wir Gottes Befehl in solchem Fall, dass wir nicht
sollen gehorsam sein, Matthaei am 7, 15: "Sehet euch vor vor den falschen
Propheten!" Und St. Paulus zu den Galatern am 1, 8: "So auch wir oder
ein Engel vom Himmel euch ein ander Evangelium predigen wuerde, denn das wir
euch gepredigt haben, der sei verflucht!" Und in der 2. Epistel zu den Korinthern
am 13, 8. 10: "Wir haben keine Macht wider die Wahrheit, sondern fuer die
Wahrheit." Item: "Nach der Macht, welche mir den HErr zu bessern und
nicht zu verderben gegeben hat." Also gebietet auch das geistliche Recht
2., q. 7., in cap. Sacerdotes und in cap. Oves.
Und St. Augustin schreibt in der Epistel wider Petilianus: "Man
soll auch den Bischoefen, so ordentlich gewaehlt, nicht folgen, wo sie irren
oder etwas wider die heilige goettlich Schrift lehren oder ordnen."
Dass
aber die Bischoefe sonst Gewalt und Gerichtszwang haben in etlichen Sachen, als
naemlich Ehesachen oder Zehnten, dieselben haben sie aus Kraft menschlicher
Rechte. Wo aber die Ordinarien nachlaessig in solchem Amt, so sind die Fuersten
schuldig, sie tun's auch gern oder ungern, hierin ihren Untertanen um Friedens willen
Recht zu sprechen, zu[r] Verhuetung Unfriedens und grosser Unruhe in Laendern.
Weiter
disputiert man, ob auch Bischoefe Macht haben, Zeremonien in der Kirche
aufzurichten, desgleichen Satzungen von Speisen, Feiertagen, von
unterschiedlichen Orden der Kirchendiener. Denn die den Bischoefen diese Gewalt
geben, ziehen diesen Spruch Christi an, Joh.
16, 12: "Ich habe euch noch viel zu sagen, ihr aber koennet's jetzt
nicht tragen; wenn aber die Geist der Wahrheit kommen wird, der wird euch in
alle Wahrheit fuehren." Dazu fuehren sie auch das Exempel Actorum am 15,
20. 29, da sie Blut und Ersticktes verboten haben. So zieht man auch das an,
dass der Sabbat in Sonntag verwandelt ist worden wider die zehn Gebote, dafuer
sie es achten, und wird kein Exempel so hoch getrieben und angezogen als die
Verwandlung des Sabbats, und wollen damit erhalten, dass die Gewalt der Kirche
gross sei, dieweil sie mit den zehn Geboten dispensiert und etwas dran
veraendert hat.
Aber
die Unsern lehren in dieser Frage also, dass die Bischoefe nicht Macht haben,
etwas wider das Evangelium zu setzen und aufzurichten; wie denn oben angezeigt
ist, und die geistlichen Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren. Nun
is dieses oeffentlich wider Gottes Befehl und Wort, der Meinung Gesetze zu machen
oder zu gebieten, dass man dadurch fuer die Suenden genugtue und Gnade
erlange. Denn es wird die Ehre des
Verdienstes Christi verlaestert, wenn wir uns mit solchen Satzungen
unterwinden, Gnade zu verdienen. Es ist auch am Tage, dass um dieser Meinung
willen in der Christenheit menschliche Aufsatzungen unzaehlig ueberhandgenommen
haben, und indes die Lehre vom Glauben und die Gerechtigkeit des Glaubens gar
ist unterdrueckt gewesen. Man hat
taeglich neue Feiertage, neue Fasten geboten, neue Zeremonien und neue Ehrerbietung
der Heiligen eingesetzt, mit solchen Werken Gnade und alles Gute bei Gott zu
verdienen.
Item,
die menschliche Satzungen aufrichten, tun auch damit wider Gottes Gebot, dass
sie Suende setzen in der Spiese, in Tagen und dergleichen Dingen und beschweren
also die Christenheit mit der Knechtschaft des Gesetzes, eben als muesste bei
den Christen ein solcher Gottesdienst sein, Gottes Gnade zu verdienen, der
gleich waere dem levitischen Gottesdienst, welchen Gott sollte den Aposteln und
Bischoefen befohlen haben aufzurichten, wie denn etliche davon schreiben; [es]
steht auch wohl zu glauben, dass etliche Bischoefe mit dem Exempel des Gesetzes
Mosis sind betrogen worden, daher so unzaehlige Satzungen gekommen sind, dass
[es] eine Todsuende sein soll, wenn man an Feiertagen eine Handarbeit tue, auch
ohne Aergernis der andern; dass [es] eine Todsuende sei, wenn man die Siebenzeit
nachlaesst; dass etliche Speisen das Gewissen verunreinigen; dass Fasten ein
solch Werk sei, damit man Gott versoehne; dass die Suende in einem
vorbehaltenen Fall werde nicht vergeben, man eresuche denn zuvor den
Vorbehalter des Falls, unangesehen, dass die geistlichen Rechte nicht von
Vorbehaltung der Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenpoenen reden.
Woher
haben denn die Bischoefe Recht und Macht, solche Aufsaetze der Christenheit
aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Denn St. Petrus verbietet in [den]
Geschichten der Apostel am 15, 10, das Joch auf der Junger Haelfe zu legen. Und
St. Paulus sagt zu den Korinthern, dass ihnen die Gewalt zu bessern und nicht
zu verderben gegeben sei. Warum mehren
sie denn die Suende mit solchen Aufsaetzen?
Doch
hat man helle Sprueche der goettlichen Schrift, die da verbieten, solche
Aufsaetze aufzurichten, die Gnaede Gottes damit zu verdienen, oder als sollten
sie vonnoeten zur Seligkeit sein. So sagt St. Paulus zu den Kolossern, 2,
16.20: "So lasst nun niemand euch Gewissen machen ueber Spiese oder ueber
Trank oder ueber bestimmte Tage, naemlich die Feiertage oder neue Monde oder
Sabbate, welches ist der Schatten von dem, das zukuenftig war, aber der Koerper
selbst ist in Christo." Item: "So ihr denn gestorben seid mit Christo
von den weltlichen Satzungen, was lasset ihr euch denn fangen mit Satzungen,
als waeret ihr lebendig? Die da sagen: Du sollst das nicht anruehren, du sollst
das nicht essen noch trinken, du sollst das nicht anlegen, welches sich doch
alles unter Haenden verzehret, und sind Menschengebote und =lehren und haben
einen Schein der Wahrheit." Item, St. Paulus zu Tito am 1, 14 verbietet oeffentlich,
man soll nicht achten auf juedische Fabeln und Menschengebote, welche die Wahrheit
abwenden.
So
redet auch Christus selbst Matth. am 15, 14. 13 von denen, so die Leute auf
Menschengebote treiben: "Lasst sie fahren; sie sind der Blinden blinde
Leiter"; und verwirst solchen Gottesdienst und sagt: "Alle Pflanzen,
die mein himmlischer Vater nicht gepflanzet hat, die werden ausgereutet."
So
nun die Bischoefe Macht haben, die Kirchen mit unzaehligen Aufsaetzen zu
beschweren und die Gewissen zu verstricken, warum verbietet denn die goettliche
Schrift so oft, die menschlichen Aufsaetze zu machen und zu hoeren? Warum nennt
sie dieselben Teufelslehren? Sollte denn der Heilige Geist solches alles vergeblich
verwarnt haben?
Derhalben,
dieweil solche Ordnungen, als noetig aufgerichtet, damit Gott zu versoehnen und
Gnade zu verdienen, dem Evangelio entgegen sind, so ziemt sich keineswegs den
Bischoefen, solche Gottesdienste zu erzwingen. Denn man muss in der
Christenheit die Lehre von der christlichen Freiheit behalten, als naemlich,
dass die Knechtschaft des Gesetzes nicht noetig ist zur Rechtfertigung, wie
denn St. Paulus zu den Galatern schreibt am 5, 1: "So bestehet nun in der
Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, und lasst euch nicht wieder in das
knechtische Joch verknuepfen!" Denn es muss je der vornehmste Artikel des
Evangeliums erhalten werden, dass wir die Gnade Gottes durch den Glauben an
Christum ohne unser Verdienst erlangen und nicht durch Dienst, von Menschen
eingesetzt, verdienen.
Was
soll man denn halten vom Sonntag und dergleichen andern Kirchenordnungen und
Zeremonien? Dazu geben die Unsern diese Antwort, dass die Bischoefe oder
Phfarrherren moegen Ordnungen machen, damit es ordentlich in der Kirche zugehe,
nicht damit Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht damit fuer die Suenden genugzutun
oder die Gewissen damit zu verbinden, solches fuer noetigen Gottesdienst zu
halten und es dafuer zu achten, dass sie Suende taeten, wenn sie ohne Aergernis
dieselben brechen. Also hat St. Paulus
zu den Korinthern, 1 Kor. 11, 5. 6, verordnet, dass die Weiber in der
Versammlung ihr Haupt sollen decken; item, dass die Prediger in der Versammlung
nicht zugleich alle reden, sondern ordentlich, einer nach dem andern.
Solche
Ordnung gebuehrt der christlichen Versammlung um der Liebe und [des] Friedens
willen zu halten und den Bischoefen und Pfarrherren in diesen Faellen gehorsam
zu sein und dieselben sofern zu halten, dass einer den andern nicht aergere,
damit in der Kirche keine Unordnung oder wuestes Wesen sei; doch also, dass die
Gewissen nicht beschwert werden, dass man's fuer solche Dinge halte, die not
sein sollten zur Seligkeit, und es dafuer achte, dass sie Suende taeten, wenn
sie dieselben ohne der andern Aergernis brechen; wie denn neimand sagt, dass
das Weib Suende tue, die mit blossem Haupt ohne Aergernis der Leute ausgeht.
Also
ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und
dergleichen Feier und Weise. Denn die es dafuer achten, dass die Ordnung vom
Sonntag fuer den Sabbat also noetig aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die
Heilige Schrift hat den Sabbat abgetan und lehrt, dass alle Zeremonien des
alten Gesetzes nach Eroeffnung des Evangeliums moegen nachgelassen werden; und dennoch,
weil vonnoeten gewesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, auf dass das Volk
wuesste, wann es zusammenkommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag
dazu verordnet und zu dieser Veraenderung desto mehr Gefallens und Willens
gehabt, damit die Leute ein Exempel haetten der christlichen Freiheit, dass man
wuesste, das weder die Haltung des Sabbats noch eines andern Tags vonnoeten
sei.
Es
sind viel unrichtige Disputationen von der Verwandlung des Gesetzes, von den
Zeremonien des Neuen Testaments, von der Veraenderung des Sabbats, welche alle
eintsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als muesste man in der
Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder juedischen
Gottesdienst gemaess waere, und also sollte Christus den Aposteln und
Bischoefen befohlen haben, neue Zeremonien zu erdenken, die zur Seligkeit
noetig waeren. Dieselben Irrtuemer haben sich in die Christenheit
eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein
gelehrt und gepredigt hat. Etliche disputieren also vom Sonntag, dass man ihn
halten muesse, wiewohl nicht aus goettlichen Rechten [*dennoch schier als viel
als aus goettlichen Rechten], stellen Form und Mass, wiesern man am Feiertag
arbeiten mag. Was sind aber solche
Disputationes anders denn Fallstricke des Gewissens? Denn wiewohl sie sich
unterstehen, menschliche Aufsaetze zu lindern und epiizieren, so kann man doch keine
"epieikeian" oder Linderung treffen, solange die Meinung steht und
bleibt, als sollten sie vonnoeten sein.
Nun muss dieselbe Meinung bleiben, wenn man nichts weiss von der Gerechtigkeit
des Glalubens und von der christlichen Freiheit.
Die
Apostel haben geheissen, man solle sich enthalten des Blutes und [des]
Erstickten. Wer haelt's aber jetzo? Aber dennoch tun die keine Suende, die es
nicht halten; denn die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht wollen
beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern haben's um Aergernisses willen
eine Zeitlang verboten. Denn man muss Achtung haben in dieser Satzung auf das Haupstueck
christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgeholben wird.
Man
haelt schier keine alten Canones, wie sie lauten; es fallen auch derselben
Satzungen taeglich viele weg, auch bei denen, die solche Aufsaetze
allerfleissigst halten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wo
diese Linderung nicht gehalten wird, dass wir wissen, solche Aufsaetze also zu
halten, dass man's nicht dafuerhalte, dass sie noetig seien, dass [es] auch den
Gewissen unschaedlich sei, obgleich solche Aufsaetze fallen.
Es
wuerden aber die Bischoefe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht
darauf draengen, diejenigen Satzungen zu halten, so doch ohne Suende nicht
moegen gehalten werden. Jetzo aber tun sie ein Ding und verbieten beide
Gestalten des heligen Sakraments; item den Geistlichen den Ehestand; nehmen
niemand auf, ehe er denn zuvor einen Eid getan habe, er wolle diese Lehre, so
doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelio gemaess ist, nicht predigen. Unsere
Kirchen begehren nicht, dass die Bischoefe mit Nachteil ihrer Ehren und Wuerden
wiederum Frieden und Einigkeit machen, wiewohl solches den Bischoefen in der
Not auch zu tun gebuehrte. Allein bitten si darum, dass die Bischoefe etliche
unbillige Beschwerungen nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirche nicht
gewesen und angenommen sind wider den Gebrauch der christlichen gemeinen
Kirche; welche veilleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen
sich nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, dass etliche Satzungen
aus Unverstand angenommen sind. Darum
sollten die Bischoefe der Guetigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern, sintemal
eine solche Aenderung nichts schadet, die Einigkeit christlicher Kirche zu
erhalten; denn viele Satzungen, von den Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit
selbst gefallen und nicht noetig zu halten, wie die paepstlichen Rechte selbst
zeugen. Kann's aber je nicht sein, [ist] es auch bei ihnen nicht zu erhalten,
dass man solche menschlichen Satzungen maessige und abtue, welche man ohne
Suende nicht kann halten, so muessen wir der Apostel Regel folgen, die uns
gebietet, wir sollen Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen.
St.
Petrus verbietet den Bischoefen die Herrschaft, als haetten sie Gewalt, die
Kirchen, wozu sie wollten, zu zwingen. Jetzt geht man nicht damit um, wie man
den Bischoefen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten
die Gewissen nicht zu Suenden zwingen.
Wenn sie aber solches nicht tun werden und diese Bitte verachten, so
moegen sie gedenken, wie sie werdens deshalben Gott Antwort geben muessen,
dieweil sie mit solcher ihrer Haertigkeit Ursache geben zu Spaltung und
Schisma, das sie doch billig sollten verhueten helfen.
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