Schluss.
Dies
sind die vornehmsten Artikel, die fuer streitig geachtet werden. Denn wiewohl
man viel mehr Missbraeuche und Unrichtigkeit haette anziehen koennen, so haben
wir doch, die Weitlaeuftigkeit und Laenge zu verhueten, allein die vornehmsten
vermeldeet, daraus die andern leichtlich zu ermessen [sind]. Denn man [hat] in Vorzeiten
sehr geklagt ueber den Ablass, uber Wallfahrten, ueber Missbrauch des Bannes.
Es hatten auch die Pfarrer unendlich Gezaenk mit den Moenchen von wegen des
Beichthoerens, des Begraebnisses, der Leichenpredigten [*Beipredigten] und
unzaehliger anderer Stuecke mehr. Solches
alles haben wir im besten und Glimpfs willen uebergangen, damit man die
vornehmsten Stuecke in dieser Sache desto bass [besser] vermerken moechte.
Dafuer soll es auch nicht gehalten werden, dass in dem jemand ichtes zu Hass,
wider oder Unglimpf geredet [dass mit dem im Bekenttnis Gesagten jemand etwas zu
Hass, zuwider oder zu Unglimpf geredet] oder angezogen sei, sondern wir haben
allein die Stuecke erzaehlt, die wir fuer noetig anzuziehen und zu vermelden
geachtet haben, damit man daraus desto bass [besser] zu vernehmen habe, dass
bei uns nichts weder mit Lehre noch mit Zeremonien angenommen ist, das entweder
der Heiligen Schrift oder gemeiner christlicher Kircher zuentgegen [zuwider] waere. Denn es ist je am Tage und oeffentlich, dass
wir mit allem Fleiss mit Gottes Hilfe (ohne Rum zu reden) verhuetet haben,
damit je keine neue und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte, einreisse
und ueberhandnehme.
Die
obgemeldeten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach uebergeben wollen zu einer
Anzeigung unsers Bekenntnisses und der Unsern Lehre. Und ob jemand befunden
wuerde, der daran Mangel haette, dem ist man ferner Bericht mit Grund
goettlicher Heliger Schrift zu tun erboetig.
Eurer
Kaiserlicher Majestaet Untertaenigste:
Johnannes,
Herzog zu Sachsen, Kurfuerst. Georg, Markgraf zu Brandenburg. Ernst, Herzog zu
Lueneburg. Philipp, Landgraf zu Hessen.
Wolfgang, Fuerst zu Anhalt. Die Stadt
Nuernberg. Die Stadt Reutlingen.
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End
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