Anwendungsgebiete
64. Ohne
jegliches Vorurteil gegenüber den Traditionen, die jeder Kirche, der
lateinischen bzw. der orientalischen Kirche, eigen sind, wird man in der Praxis
»die Inkulturation der Liturgie vorantreiben müssen — wobei
freilich dafür zu sorgen ist, dab an den wesentlichen Elementen nichts
verändert wird —, damit das gläubige Volk die liturgischen Feiern
besser verstehen und miterleben kann«.105
Die Synode hat
zudem noch einmal beteuert, dab es auch dann, wenn sich trotz einer langen
Periode der Evangelisierung die Lehre schwerlich assimilieren läbt oder
wenn ihre praktische Handhabung ernste pastorale Probleme, vor allem im
sakramentalen Leben, mit sich bringt, geboten ist, der Lehre der Kirche treu zu
bleiben und gleichzeitig die Menschen in Gerechtigkeit und mit echter
pastoraler Liebe zu respektieren. Unter
dieser Voraussetzung hat die Synode den Wunsch ausgesprochen, die
Bischofskonferenzen mögen, was die Fragen Ehe, Ahnenverehrung und
Geisterwelt betrifft, in Zusammenarbeit mit den Universitäten und den
katholischen Instituten Studienkommissionen ins Leben rufen, um alle
kulturellen Aspekte der Probleme gründlich zu untersuchen, die sich unter
theologischem, sakramentalem, rituellem und kirchenrechtlichem Gesichtspunkt
stellen.106
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