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I.
Träger der Evangelisierung
88. Die Evangelisierung
braucht Träger. Denn »wie sollen sie nun den [den Herrn] anrufen, an den
sie nicht glauben? Wie sollen sie an den glauben, von dem sie nichts
gehört haben? Wie sollen sie hören, wenn niemand verkündigt? Wie
aber soll jemand verkündigen, wenn er nicht gesandt ist?« (Röm 10,
14-15). Die Verkündigung des Evangeliums kann nur durch Mitwirkung aller
Gläubigen auf allen Ebenen sowohl der Weltkirche wie der Ortskirche voll
erfüllt werden.
Insbesondere dieser unter die Verantwortung
des Bischofs gestellten Ortskirche obliegt es, das Werk der Evangelisierung
dadurch zu koordinieren, dab sie die Gläubigen sammelt, sie durch das
Wirken der Priester und Katechisten im Glauben festigt und ihnen bei der
Erfüllung der jeweiligen Sendungen beisteht. Zu diesem Zweck wird die
Diözese für die Schaffung der notwendigen Strukturen für
Begegnung, Dialog und Planung sorgen. Wenn der Bischof sich dieser Strukturen
bedient, wird er die Arbeit von Priestern, Ordensleuten und Laien entsprechend
ausrichten, indem er Gaben und Charismen eines jeden annimmt, um sie in den
Dienst einer zeitnahen und ausgeprägten Pastoral zu stellen. Sehr
nützlich werden in diesem Sinn die verschiedenen, von den geltenden Normen
des Kirchenrechts vorgesehenen Räte sein.
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