107. Wenn die
Verkündigung der Gerechtigkeit und des Friedens wesentlicher Bestandteil
der Evangelisierungsaufgabe ist, folgt daraus, dab die Förderung dieser
Werte gleichfalls zum Pastoralprogramm jeder christlichen Gemeinde gehören
mub. Deshalb bestehe ich auf der Notwendigkeit, alle in der Seelsorge
tätigen Personen für dieses Apostolat entsprechend auszubilden: »Die
Ausbildung, die dem Klerus, den Ordensleuten und den Laien in den jeweiligen
Bereichen ihres Apostolats zuteil wird, mub besonderes Gewicht auf die
Soziallehre der Kirche legen. Jeder mub sich, seinem Lebensstand entsprechend,
seiner Rechte und seiner Pflichten bewubt werden, den Sinn und den Dienst
für das Gemeinwohl sowie die Kriterien einer anständigen Verwaltung
der öffentlichen Güter und einer einwandfreien Präsenz im
politischen Leben erlernen, um so angesichts der sozialen Ungerechtigkeiten
glaubwürdig eingreifen zu können«.211
Als organisierter Körper innerhalb der
Gemeinde und der Nation hat die Kirche das Recht und die Pflicht, sich am
Aufbau einer gerechten und friedlichen Gesellschaft mit allen ihr zur
Verfügung stehenden Mitteln voll zu beteiligen. Zu erwähnen ist hier
ihr Apostolat in den Bereichen der Erziehung, des Gesundheitswesens, der sozia-
len Sensibilisierung und anderer
Hilfsprogramme. In dem Mabe, in dem die Kirche mit diesen ihren
Aktivitäten zum Abbau der Unwissenheit, zur Verbesserung der
öffentlichen Wohlfahrt und Gesundheit und zur Förderung einer
stärkeren Beteiligung aller an den Problemen der Gesellschaft im Geiste
der Freiheit und Mitverantwortung beiträgt, schafft sie die Bedingungen
für den Fortschritt von Gerechtigkeit und Frieden.
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