17. Während meiner
Pastoralbesuche in Afrika habe ich wiederholt auf die Sonderversammlung für
Afrika und auf die wichtigsten Zielsetzungen Bezug genommen, derentwegen sie
einberufen worden war. Als ich zum ersten Mal auf afrikanischem Boden an einer
Tagung des Synodenrates teilnahm, habe ich meine Überzeugung
unterstrichen, dab sich eine Synodenversammlung nicht auf eine Beratung
über praktische Fragen beschränken darf. Ihre eigentliche Existenzberechtigung
liegt darin, dab die Kirche nur dadurch wachsen kann, dab sie die Verbundenheit
ihrer Mitglieder untereinander, angefangen bei den Bischöfen, festigt.18
Jede Synodenversammlung zeigt und entwikkelt
die Solidarität zwischen den Leitern der Teilkirchen bei der
Erfüllung ihrer Sendung über die Grenzen der jeweiligen Diözesen
hinaus. Wie
das II. Vatikanische Konzil lehrte, »sollen sich die Bischöfe als
rechtmäbige Nachfolger der Apostel und Glieder des Bischofskollegiums
immer einander verbunden wissen und sich für alle Kirchen besorgt zeigen.
Durch göttliche Einsetzung und Vorschrift ist ja jeder einzelne gemeinsam
mit den übrigen Bischöfen mitverantwortlich für die apostolische
Aufgabe der Kirche«.19
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