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| Ioannes Paulus PP.II Ecclesia in Asia IntraText CT - Text |
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Christliches Leben als Verkündigung 23. Je mehr die christliche Gemeinschaft auf der Gotteserfahrung aus gelebtem Glauben gründet, desto mehr wird sie im Stande sein, anderen in glaubwürdiger Weise die Erfüllung des Reiches Gottes in Jesus Christus zu verkünden. Das hängt auch von der treuen Annahme des Wortes Gottes sowie von Gebet und Betrachtung ab, von der Feier des Mysteriums Jesu in den Sakramenten – allen voran im Sakrament der Eucharistie – und vom Vorbild wahrer Lebensgemeinschaft und Unversehrtheit der Liebe. Der Mittelpunkt in den Teilkirchen muß die Betrachtung Jesu Christi sein, der Gott ist und Mensch wurde: Die Kirche muß ständig auf eine noch tiefere Einheit mit Ihm bedacht sein, dessen Sendung sie weiterführt. Mission ist kontemplative Aktivität und aktive Kontemplation. Daher wird ein Missionar, der Gott nicht zutiefst im Gebet und in der Betrachtung erfahren hat, wenig spirituellen Einfluß oder Erfolg in seinem Dienst haben. Es handelt sich hierbei um einen Gedanken, den ich aus meiner persönlichen Erfahrung als Priester und – wie ich auch anderswo geschrieben habe – aus den Kontakten mit Vertretern nichtchristlicher geistlicher Traditionen, besonders jener asiatischen, geschöpft habe. Dadurch wurde ich in meiner Überzeugung bestätigt, daß die Zukunft der Mission in erheblichem Maße von der kontemplativen Betrachtung abhängt (108). Ein wirklich religiöser Mensch wird in Asien ohne weiteres geachtet, und mit Leichtigkeit folgen ihm die Menschen nach. Gebet, Fasten und verschiedene Formen der Askese stehen in hohem Ansehen. Entsagung, Zurückgezogenheit, Demut, Einfalt und Schweigen werden dort von den Mitgliedern aller Religionen als große Werte betrachtet. Und damit das Gebet nicht von der humanen Entfaltung der Menschen losgelöst wird, hoben die Synodenväter hervor, daß »die Werke der Gerechtigkeit, der Nächstenliebe und des Mitleids eng an ein wirkliches Leben in Gebet und Kontemplation gebunden sind« und weiter, daß »eben diese Spiritualität die Quelle sein wird für unser Werk der Evangelisierung«(109). In voller Überzeugung von der Bedeutung eines echten Zeugnisses bei der Evangelisierung Asiens haben die Synodenväter gesagt: »Die Frohbotschaft von Jesus Christus kann nur von solchen Menschen verkündet werden, die auch von der in der Person Jesu Christi offenbar gewordenen Liebe des Vaters zu seinen Kindern ergriffen und inspiriert sind. Eine solche Verkündigung ist eine Mission, die heiligmäßige Männer und Frauen braucht, die durch ihr eigenes Leben die Menschen dazu bringen, Jesus Christus kennen und lieben zu lernen. Ein Feuer kann durch nichts angezündet werden, das nicht selbst entbrannt ist. Und so kann auch die Verkündigung der Frohbotschaft in Asien nur dann Fuß fassen, wenn Bischöfe und Priester, Ordensleute und Laien selbst von der Liebe zu Christus entbrannt sind und mit brennendem Eifer daran gehen, ihn bestmöglich bekannt zu machen, damit die Menschen ihn noch inniger lieben und ihm noch konsequenter nachfolgen.«(110) Die Christen, die von Christus sprechen, müssen auch die Botschaft, die sie verkünden, in ihrem Leben lebendig werden lassen. Hier gilt es aber doch noch einen besonderen Umstand zu beachten, besonders im Hinblick auf Asien. Die Kirche weiß, daß das schweigende Lebenszeugnis auch heute noch in vielen Gegenden Asiens die einzige Art und Weise ist, das Reich Gottes zu verkünden, weil dort die offene Verkündigung verboten und die Religionsfreiheit nicht gegeben ist bzw. systematisch eingeschränkt wird. Die Kirche lebt diese Art von Zeugnis ganz bewußt und betrachtet dies als das, was »täglich sein Kreuz auf sich nehmen« (vgl. Lk 9,23) heißt. Dabei richtet sie dennoch unermüdlich und immer wieder den dringenden Aufruf an die Regierungen, die Religionsfreiheit als ein fundamentales Menschenrecht anzuerkennen. Und so lassen sich in Anbetracht dieses Umstandes bezeichnenderweise die Worte des II. Vatikanischen Konzils wiederholen, »daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln«(111). In einigen asiatischen Ländern muß dieses Prinzip erst noch anerkannt und in die Tat umgesetzt werden. Natürlich stellt die Verkündigung Jesu Christi viele komplexe Aspekte dar sowohl, was den Inhalt als auch was die Methode betrifft. Und die Synodenväter waren sich der legitimen Vielfalt des Zugangs zur Verkündigung Jesu sehr wohl bewußt. Dabei galt jedoch immer die Bedingung, daß der Glaube in seiner Reinheit im Prozeß des Aneignens und im gemeinsamen Glaubensleben respektiert wird. Die Synode hat hervorgehoben, daß »heute die Evangelisierung unter verschiedenen Aspekten wie Zeugnis, Dialog, Verkündigung, Katechese, Konversion, Taufe, Eingliederung in die kirchliche Gemeinschaft, Festigung der Kirche, Inkulturation und ganzheitliche Entwicklung des Menschen eine reiche und dynamische Realität darstellt. Einige dieser Elemente gehen gemeinsam vonstatten, während andere Stationen bzw. aufeinanderfolgende Phasen des gesamten Prozesses der Evangelisierung darstellen«(112). Bei all diesen Werken der Evangelisierung muß jedoch immer die ganze Wahrheit von Jesus Christus verkündet werden. Es ist zwar legitim, einige Aspekte des unergründlichen Geheimnisses Jesu hervorzuheben, besonders dann, wenn man jemanden schrittweise zu Christus hinführen will, es darf aber kein Kompromiß zugelassen werden, wenn es um die Integrität des Glaubens geht. Und schließlich muß auch die Annahme des Glaubens seitens einzelner auf dem sicheren Verständnis der Person Jesu Christi gründen, denn er ist der Herr aller, und er ist »derselbe, gestern, heute und in Ewigkeit« (Hebr 13,8), so, wie es die Kirche immer und überall gelehrt hat.
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108) Vgl. Enzyklika Redemptoris missio (7. Dezember 1990), 91: AAS 83 (1991), 338. 109) Propositio 19. 110) Propositio 8. 111) Erklärung über die Religionsfreiheit, Dignitatis humanae, 2. 112) Propositio 6. |
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