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Ioannes Paulus PP. II Vita Consecrata IntraText CT - Text |
43. Im geweihten Leben war das Amt der Oberen und Oberinnen, auch der Ortsoberen, stets von grober Bedeutung sowohl für das geistliche Leben als auch für die Sendung. In diesen Jahren des Suchens und der Veränderungen war gelegentlich auch von der Notwendigkeit einer Revision dieses Amtes zu hören. Es gilt aber anzuerkennen, dab derjenige, der die Autorität ausübt, auf seine Aufgabe als erster Verantwortlicher der Gemeinschaft, nämlich auf die Leitung der Brüder und Schwestern auf dem geistlichen und apostolischen Weg, nicht verzichten kann.Es ist nicht leicht, in einem stark vom Individualismus geprägten Milieu die Aufgabe, die die Autorität zum Vorteil aller ausübt, anzuerkennen und anzunehmen. Es mub jedoch die Wichtigkeit dieser Aufgabe erneut herausgestellt werden, die sich als notwendig erweist, um die geschwisterliche Gemeinschaft zu festigen und nicht den gelobten Gehorsam zu vereiteln. Auch wenn die Autorität vor allem geschwisterlich und geistlicher Art sein soll und infolgedessen derjenige, der mit ihr ausgestattet ist, die Mitbrüder und Mitschwestern durch den Dialog in den Entscheidungsprozeb einzubeziehen wissen mub, ist es dennoch angebracht, sich daran zu erinnern, dab die Autorität das letzte Wort hat und es ihr zusteht, dab die gefabten Beschlüsse eingehalten werden.