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Ioannes Paulus PP. II Vita Consecrata IntraText CT - Text |
Das geweihte Leben und die Teilkirche
48. Eine bedeutsame Rolle kommt den Personen des geweihten Lebens auch innerhalb der Teilkirchen zu. Ausgehend von der Lehre des Konzils über die Kirche als Gemeinschaft und Geheimnis und über die Teilkirchen als Teil des Gottesvolkes, in denen »die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft wirkt und gegenwärtig ist«,ist dieser Aspekt in verschiedenen Nachfolgedokumenten vertieft und kodifiziert worden. Im Lichte dieser Texte zeigt sich mit aller Klarheit die fundamentale Bedeutung, die der Zusammenarbeit der Personen des geweihten Lebens mit den Bischöfen für die harmonische Entwicklung der Pastoral in der Diözese zukommt. Die Charismen des geweihten Lebens können viel zum Aufbau der Liebe in der Teilkirche beitragen.Die verschiedenen Formen, in denen die evangelischen Räte gelebt werden, sind in der Tat Ausdruck und Frucht der von den Stiftern und Stifterinnen empfangenen geistlichen Gaben und stellen als solche eine »Erfahrung des Geistes [dar], die den eigenen Schülern überliefert wurde, damit sie von ihnen gelebt, bewahrt, vertieft und ständig weiterentwickelt werden in der Übereinstimmung mit dem Leib Christi, der ständig im Wachsen begriffen ist«.Der eigene Charakter jedes Instituts enthält einen besonderen Stil der Heiligung und des Apostolats, der sich in einer bestimmten, von objektiven Elementen geprägten Tradition zu festigen sucht.Darum sorgt die Kirche dafür, dab die Institute dem Geist der Stifter und Stifterinnen und ihren gesunden Überlieferungen gemäb wachsen und sich entfalten.emzufolge wird den einzelnen Instituten eine gebührende Autonomie zuerkannt, kraft derer sie sich eine eigene Ordnung zunutze machen und ihr spirituelles und apostolisches Erbe unversehrt bewahren können. Diese Autonomie zu wahren und zu schützen ist Aufgabe der Ortsordinarien.Die Bischöfe werden daher ersucht, die Charismen des geweihten Lebens anzunehmen und zu achten, indem sie ihnen in den Entwürfen der diözesanen Pastoral Raum geben. Besondere Aufmerksamkeit müssen sie den Instituten diözesanen Rechts widmen, die der besonderen Sorge des Ortsbischofs anvertraut sind. Eine Diözese ohne geweihtes Leben würde nicht nur vieler geistlicher Gaben, geeigneter Orte für die Suche nach Gott, spezifischer apostolischer Aktivitäten und pastoraler Methoden verlustig gehen, sondern sie würde darüber hinaus Gefahr laufen, in hohem Mabe in jenem missionarischen Geist geschwächt zu werden, der der Mehrheit der Institute eigen ist.Daher verlangt es die Pflicht, der Gabe des geweihten Lebens, die der Geist in der Teilkirche schenkt, dadurch zu entsprechen, dab man sie hochherzig und voll Dankbarkeit annimmt.