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Ioannes Paulus PP. II
Vita Consecrata

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Eine fruchtbare und geordnete kirchliche Gemeinschaft

49. Der Bischof ist Vater und Hirt der ganzen Teilkirche. Seine Zuständigkeit ist es, die einzelnen Charismen anzuerkennen und zu beachten, sie zu fördern und zu koordinieren. Er wird also in seiner pastoralen Liebe das Charisma des geweihten Lebens als Gnade annehmen, die nicht nur ein Institut betrifft, sondern zum Vorteil der ganzen Kirche ausströmt. Er wird so versuchen, den Personen des geweihten Lebens beizustehen und zu helfen, sich in Gemeinschaft mit der Kirche den spirituellen und pastoralen Perspektiven, die den Erfordernissen unserer Zeit entsprechen, in Treue zur Gründungsinspiration zu öffnen. Die Personen des geweihten Lebens werden es ihrerseits nicht versäumen, nach den eigenen Kräften und unter Wahrung des eigenen Charismas der Teilkirche grobzügig ihre Mitarbeit anzubieten, wobei sie im Bereich der Evangelisierung, der Katechese, und des Lebens der Pfarrgemeinden in voller Gemeinschaft mit dem Bischof tätig sind.Es sei daran erinnert, dab sich die Institute bei der Koordination des Dienstes an der Universalkirche mit jenem an der Teilkirche nicht auf die gebührende Autonomie und auch nicht auf die Exemtion berufen können, die viele von ihnen genieben,um Entscheidungen zu rechtfertigen, die zu den von einem heilsamen kirchlichen Leben an eine organische Gemeinschaft gestellten Erfordernissen tatsächlich im Widerspruch stehen. Statt dessen müssen die pastoralen Initiativen der Personen des geweihten Lebens auf der Basis eines freundlichen und offenen Dialogs zwischen Bischöfen und Oberen der verschiedenen Institute entschieden und in die Tat umgesetzt werden. Die besondere Aufmerksamkeit der Bischöfe für die Berufung und Sendung der Institute und die Achtung vor dem Amt der Bischöfe von seiten der Institute, die mit der Annahmebereitschaft der konkreten pastoralen Anweisungen für das diözesane Leben verbunden ist, stellen zwei eng miteinander verknüpfte Formen jener einzigartigen kirchlichen Liebe dar, die alle zum Dienst an der — charismatischen und zugleich hierarchisch gegliedertenorganischen Gemeinschaft des ganzen Gottesvolkes verpflichtet.




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