45. Die Räume der Gemeinschaft
müssen im gesamten Leben jeder Kirche Tag für Tag auf allen Ebenen
gepflegt und ausgeweitet werden. Hier muß die Gemeinschaft zum Strahlen
kommen in den Beziehungen zwischen Bischöfen, Priestern und Diakonen,
zwischen Hirten und dem ganzen Volk Gottes, zwischen Klerus und Ordensleuten,
zwischen kirchlichen Vereinigungen und Bewegungen. Zu diesem Zweck muß
man die vom Kirchenrecht zur Mitarbeit in der Teilkirche vorgesehenen Organe,
wie die Priester- und Pastoralräte, immer besser zur Geltung
bringen. Sie folgen zwar bekanntlich nicht den Kriterien der parlamentarischen
Demokratie, weil ihre Arbeit Beratungs- und nicht Entscheidungscharakter hat;
29 doch verlieren sie deshalb nicht anBedeutung. Theologie und
Spiritualität der Gemeinschaft bewirken nämlich ein wechselseitiges
Zuhören zwischen Hirten und Gläubigen. Dadurch bleiben sie einerseits
in allem, was wesentlich ist, a priori eins, und andererseits führt
das Zuhören dazu, daß es auch in den diskutierbaren Fragen
normalerweise ausgewogene und gemeinsam vertretbare Entscheidungen kommt.
Zu diesem Zweck müssen wir uns die alte pastorale Weisheit zu eigen
machen, welche die Hirten, ohne jegliche Schmälerung ihrer Autorität,
dazu ermutigte, das ganze Volk Gottes so weit wie möglich anzuhören.
Bezeichnend ist, woran der heilige Benedikt den Abt des Klosters erinnert, wenn
er ihn auffordert, auch die jüngsten Mitglieder zu befragen: »Der Herr
offenbart oft einem Jüngeren, was das Bessere ist«.30 Und der
heilige Paulinus von Nola mahnt: »Wir wollen an den Lippen aller Glaubenden
hängen, weil in jedem Gläubigen der Geist Gottes weht«.31
Wenn daher die Rechtsweisheit durch präzise Festlegung von Regeln
für die Teilnahme die hierarchische Struktur der Kirche herausstellt sowie
Versuchungen zu Willkür und ungerechtfertigten Ansprüchen abwehrt, so
verleiht die Spiritualität der Gemeinschaft dem institutionellen
Tatbestand eine Seele und leitet zu Vertrauen und Öffnung an, die der
Würde und Verantwortung eines jeden Gliedes des Gottesvolkes voll
entspricht.
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