Die Volkszählung
9. Als sich Josef in Befolgung der Anordnungen der
staatlichen Behörden zur Eintragung in die Einwohnerlisten nach Betlehem begab,
erfüllte er in bezug auf das Kind die wichtige und bedeutsame Aufgabe, den
Namen »Jesus, Sohn Josefs aus Nazaret« (vgl. Joh 1, 45), offiziell in
die Einwohnerliste des Römischen Reiches eintragen zu lassen. Diese Eintragung
bezeugt offenkundig Jesu Zugehörigkeit zum Menschengeschlecht, Mensch unter
Menschen, Bürger dieser Welt, der den zivilen Gesetzen und Einrichtungen
unterworfen ist, aber auch »Retter der Welt«. Origenes beschreibt sehr
gut die theologische Bedeutung, die diesem keineswegs nebensächlichen
historischen Ereignis zukommt: »Da unter Kaiser Augustus die erste Volkszählung
auf dem ganzen Erdkreis stattfand und unter allen anderen sich auch Josef
zusammen mit Maria, seiner Frau, die ein Kind erwartete, eintragen ließ, und da
Jesus noch vor Abschluß der Volkszählung zur Welt kam, wird jeder, der die
Dinge aufmerksam überlegt, den Eindruck haben, die Tatsache, daß bei der
behördlichen Einwohnererfassung des ganzen Erdkreises auch Christus eingetragen
werden sollte, sei Ausdruck irgendeines Geheimnisses: auf diese Weise konnte
er, der mit allen erfaßt war, alle heiligen; er, der mit dem ganzen Erdkreis in
die Einwohnerliste eingetragen worden war, bot der Erde die Gemeinschaft mit
ihm an, und nach dieser Erfassung schrieb er alle Menschen auf Erden in das
Buch der Lebenden ein, womit alle, die an ihn geglaubt haben, dann in den
Himmel eingeschrieben werden würden, zusammen mit den Heiligen desjenigen, dem
die Ehre und Herrschaft gehört von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen«.(28)
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