Kapitel, Paragraph
1 Einl,2| ergeht nicht nur an die Hirten, an die Priester, an die
2 Einl,7| sendet. Die Kirche: wir alle, Hirten und Gläubige, Priester,
3 1,15 | der Laie mit den geweihten Hirten und den Ordensleuten mitverantwortlich
4 2,20 | unter der weisen Führung der Hirten«.(63)~
5 2,21 | Jesu Christi, dem guten Hirten, der sein Leben hingibt
6 2,21 | Evangelisten, andere als Hirten und Lehrer, um die Heiligen
7 2,22 | Herr Jesus weiterhin den Hirten seines Volkes anvertraut,
8 2,22 | zu vertiefen, müssen die Hirten sich bewußt sein, daß ihr
9 2,23 | Christi teil. Darum müssen die Hirten die Dienste, Aufgaben und
10 2,23 | notwendig ist, können die Hirten entsprechend den Normen
11 2,23 | den Laien aber nicht zum Hirten: Nicht eine Aufgabe konstituiert
12 2,23 | Christi, des Hauptes und Hirten, und an seinem ewigen Priestertum.(
13 2,23 | offiziellen Beauftragung durch die Hirten ab. Ihre konkrete Erfüllung
14 2,23 | Unterschied des Amtes der Hirten, der im Sakrament des Ordo
15 2,23 | klar herauszustellen.~Die Hirten dürfen darum zunächst bei
16 2,23 | Dienste zu unterrichten.~Die Hirten müssen zudem darüber wachen,
17 2,24 | von der Rückbindung an die Hirten der Kirche und von der Unterordnung
18 2,26 | in Gemeinschaft mit ihren Hirten wahre Konkretisierungen
19 2,27 | dieses auch das Apostolat der Hirten meist nicht zu seiner vollen
20 2,31 | Der Dienst der Hirten an der communio~31. Selbst
21 2,31 | neuen Formen, dürfen die Hirten in der Kirche zum Wohl der
22 2,31 | möglich ist.(118)~Wir alle, Hirten und Gläubige, sind dazu
23 3,32 | voll bewußt: »Die geweihten Hirten wissen sehr gut, wieviel
24 3,32 | ist, die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre Dienstleistungen
25 3,42 | Kirche zusammen mit ihren Hirten tun, klar unterschieden
26 3,42 | ihrer Gemeinden und ihrer Hirten ihnen eine große Hilfe bedeuten.(
27 5,60 | ist Recht und Pflicht der Hirten, auch die moralischen Prinzipien
28 5,64 | alle und jeden einzelnen, Hirten und Gläubige, auf, nie müde
29 5,64 | sollte die gesamte Kirche, Hirten und Gläubigen ihre Verantwortung,
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