Kapitel, Paragraph
1 Einl,5| Gesetzgebungen verletzt werden: Das Recht auf Leben und dessen Unantastbarkeit,
2 Einl,5| dessen Unantastbarkeit, das Recht auf Wohnung und Arbeit,
3 Einl,5| Wohnung und Arbeit, das Recht auf die Gründung einer Familie
4 Einl,5| verantwortliche Elternschaft, das Recht auf Teilnahme am öffentlichen
5 Einl,5| und politischen Leben, das Recht auf Gewissensfreiheit und
6 1,9 | Die Synodenväter haben mit Recht auf die Notwendigkeit hingewiesen,
7 2,29 | erklärt einerseits das »Recht« der Laien, sich zusammenzuschließen,
8 2,29 | wirkliches und eigentliches Recht, das sich nicht von einer
9 2,29 | Autorität haben die Laien das Recht, Vereinigungen zu gründen,
10 2,29 | ausgeübt werden soll. Das Recht der Laien, sich zusammenzuschließen,
11 3,34 | daß jeder Getaufte das »Recht« hat, im christlichen Glauben
12 3,38 | Ehrfurcht vor dem unantastbaren Recht auf das Leben~38. Die effektive
13 3,38 | menschlichen Lebens. Wenn das Recht auf das Leben nicht als
14 3,38 | erstes und fundamentales Recht mit größter Entschiedenheit
15 3,38 | Menschenrechte - auf das Recht auf Gesundheit, Wohnung,
16 3,38 | jedem Menschen zustehenden Recht auf das Leben, seies durch
17 3,39 | ihr überzeugt sind, das Recht auf Ehrfurcht gegenüber
18 3,39 | ergeben. Dieses ist das Recht auf Gewissensfreiheit und
19 3,39 | bürgerliche und gesellschaftliche Recht auf Religionsfreiheit berührt
20 3,41 | und ihr unveräußerliches Recht in Anspruch. Der barmherzige
21 3,42 | einzelne die Pflicht und das Recht, sich an der Politik zu
22 3,43 | Lebens, Weg, der zugleich Recht und Pflicht eines jeden
23 3,43 | die Subjektivität und das Recht auf Teilhabe des Einzelnen
24 4,51 | Verwirklichung, auf die man heute mit Recht besteht. Sie ist zugleich
25 4,52 | 196) Die Väter haben mit Recht bemerkt, daß die »Wertschätzung
26 5,60 | und Orten angepaßt. Es ist Recht und Pflicht der Hirten,
27 5,63 | einzelner, sondern Pflicht und Recht aller.~Die Synodenväter
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