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Ioannes Paulus PP. II
Christifideles Laici

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  • DRITTES KAPITEL
    • 39
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Freiheit, den Namen Gottes anzurufen

39. Die Ehrfurcht vor der Personwürde, die die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte einschließt, fordert die Anerkennung der religiösen Dimension des Menschen. Diese ist keine lediglich »konfessionelle« Forderung, sondern eine Notwendigkeit, die in der Realität des Menschseins selbst ihre unausrottbare Wurzel hat. Das Verhältnis zu Gott ist in der Tat Bestandteil des »Seins« und des »Existierens« des Menschen: in Gott »leben wir, bewegen wir uns und sind wir« (Apg 17, 28). Wenn auch nicht alle an diese Wahrheit glauben, haben die, die von ihr überzeugt sind, das Recht auf Ehrfurcht gegenüber ihrem Glauben und ihren Lebensentscheidungen, die sich auf individueller und gemeinschaftlicher Ebene daraus ergeben. Dieses ist das Recht auf Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit, dessen effektive Anerkennung zu den höchsten Gütern und den schwersten Pflichten eines jeden Volkes zählen, das in Wahrheit das Wohl des Menschen und der Gesellschaft gewährleisten will: »Die Religionsfreiheit ist eine unverzichtbare Forderung der Personwürde eines jeden Menschen. Sie stellt einen Eckstein im Gebäude der Menschenrechte dar und ist darum ein unersetzlicher Faktor des Wohles der Menschen und der ganzen Gesellschaft, sowie der persönlichen Verwirklichung eines jeden. Daraus ergibt sich, daß die Freiheit der einzelnen und Gemeinschaften, die eigene Religion bezeugen und praktizieren zu dürfen, ein wesentlicher Bestandteil des friedlichen Miteinander unter den Menschen ist. ...

Das bürgerliche und gesellschaftliche Recht auf Religionsfreiheit berührt die intimste Sphäre des Gewissens. Es kann darum zum richtunggebenden Kriterium und in gewissem Sinn zum Maß der anderen Grundrechte werden«.(141)

Die Synode hat die vielen Brüder und Schwestern, die sich noch nicht dieses Rechtes erfreuen, nicht vergessen. Um des Bekenntnisses ihres Glaubens willen müssen sie Unannehmlichkeiten, Marginalisierung, Leid, Verfolgung und zuweilen den Tod auf sich nehmen. Die Mehrheit dieser Brüder und Schwestern sind christliche Laien. Die Verkündigung des Evangeliums und das christliche Lebenszeugnis im Leid und im Martyrium stellen die Höchstform des Apostolates der Jünger Christi dar, so wie die Liebe zum Herrn Jesus bis hin zur Hingabe des Lebens eine außerordentliche Quelle der Fruchtbarkeit für den Aufbau der Kirche darstellt. Der mystische Weinstock zeigt so seine Lebenskraft, wie der heilige Augustinus es hervorhebt: »Wie es von den Propheten und vom Herrn selbst vorherverkündet worden war, wurde dieser Weinstock, der seine fruchtbaren Reben in der ganzen Welt verbreitet, um so lebenskräftiger, als er mit dem vielen Blut der Märtyrer begossen wurde«.(142)

Die gesamte Kirche ist dankbar für dieses Beispiel und für diese Gabe: In diesen ihren Söhnen und Töchtern findet sie den Grund, um die Dynamik ihres heiligen und apostolischen Lebens zu erneuern. In diesem Sinn hielten die Synodenväter es für ihre besondere Pflicht, »jenen Laien zu danken, die als unermüdliche Zeugen des Glaubens, trotz der Freiheitseinschränkungen und des Verzichtes auf geweihte Amtsträger, in Treue zum Apostolischen Stuhl stehen.

Sie setzen alles, sogar das eigene Leben auf das Spiel. Die Laien geben auf diese Weise Zeugnis von einer wesentlichen Eigenschaft der Kirche: Die Kirche Gottes wird aus der Gnade Gottes, und diese Wahrheit kommt im Martyrium auf vorzügliche Weise zum Ausdruck«.(143)

Was wir bis jetzt über die Ehrfurcht vor der personalen Würde und die Anerkennung der Menschenrechte gesagt, ist Verantwortung eines jeden Christen, eines jeden Menschen. Wir müssen aber darauf hinweisen, daß dieses Problem heute eine universelle Dimension kennt: es geht in der Tat um eine Frage, die ganze Menschengruppen, ja ganze Völker, deren Grundrechte gewaltsam zertreten werden, betrifft. Daraus ergeben sich in der Entwicklung die Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Welten, die in der kürzlich erschienen Enzyklika Sollicitudo Rei Socialis offen angeprangert worden sind.

Die Ehrfurcht vor dem Menschen geht über die Forderung einer individuellen Moral hinaus, sie stellt sich als Grundkriterium, gleichsam als wichtigster Grundpfeiler der Struktur der Gesellschaft selbst dar, weil diese ganz auf die Person hingeordnet ist.

So kommt zur Verantwortung, dem Menschen zu dienen, die, der Gesellschaft zu dienen; beides als allgemeines Ziel der christlichen Inspirierung des säkularen Bereiches, zu der die Laien in der ihnen eigenen und spezifischen Modalität berufen sind.




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