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Ioannes Paulus PP. II
Christifideles Laici

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  • ZWEITES KAPITEL
    • 29
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Gemeinschaftliche Formen der Teilhabe

29. Die communio der Kirche, die schon im Tun der Einzelperson gegenwärtig und wirksam wird, findet einen besonderen Ausdruck im gemeinschaftlichen Tun der Laien, das heißt in ihrem gemeinsamen Einsatz, wenn sie mitverantwortlich am Leben und an der Sendung der Kirche teilnehmen.

In der letzten Zeit kennzeichnen besondere Verschiedenheit, Lebendigkeit und Vielfalt das Phänomen des gemeinschaftlichen Wirkens von Laien. Schon immer aber hat der Zusammenschluß von Laien eine kontinuierliche Linie in der Kirchengeschichte dargestellt. Beweis dafür ist bis heute die Existenz verschiedener Bruderschaften, der Drittorden und zahlreicher Vereinigungen. In unseren Tagen aber fördern besondere Impulse die Entwicklung dieses Phänomens. Die heutige Zeit kennt das Aufkommen und die Verbreitung vielfältiger Formen von Laienzusammenschlüssen: Vereinigungen, Gruppen, Gemeinschaften, Bewegungen, so daß heute von einer neuen Zeit der Zusammenschlüsse von Laien die Rede sein kann. In der Tat sind »neben dem traditionellen Vereinswesen und zuweilen gleichsam aus seinen Wurzeln neue Bewegungen und Vereinigungen entstanden, die ein spezifisches Profil und eine spezifische Zielsetzung haben. So groß ist der Reichtum und die Vielseitigkeit der Gaben, die der Geist in der Kirche lebendig erhält, und derart auch der Wille zur Initiative und die Hochherzigkeit unserer Laien«.(105)

Diese Zusammenschlüsse von Laien weisen unter zahlreichen Gesichtspunkten, wie im äußeren Erscheinungsbild, in den pädagogischen Prozessen und Methoden, in den Tätigkeitsfeldern untereinander große Unterschiede auf. In ihren Zielsetzungen aber kommen sie weitgehend zu einer tiefen Konvergenz. Die verantwortliche Teilhabe an der Sendung der Kirche, das Evangelium Christi als Quelle der Hoffnung für die Menschen und der Erneuerung für die Gesellschaft zu künden.

Der Zusammenschluß von Laien aus spirituellen und apostolischen Motiven hat verschiedene Ursachen und will auf vielfältige Bedürfnisse antworten. Er bringt die soziale Natur des Menschen zum Ausdruck und antwortet auf die Notwendigkeit einer größeren und umfassenden gezielten Wirksamkeit. Ein »kultureller« Einfluß, der Ursprung und Motivation, aber auch Frucht und Zeichen anderer sozialen Veränderungen ist, kann nämlich nicht durch das Tun eines einzelnen, sondern muß durch »ein soziales Subjekt«, das heißt durch eine Gruppe, eine Gemeinschaft, eine Vereinigung, eine Bewegung geschehen. Dies trifft auf besondere Weise im Kontext einer pluralistischen und zersetzten Gesellschaft - wie sie sich heute in so vielen Teilen der Welt darstellt - und angesichts überaus komplexer und schwerer gewordener Probleme zu. Auf der anderen Seite können vor allem in einer säkularisierten Welt die verschiedenen Formen der Zusammenschlüsse für viele eine wertvolle Hilfe darstellen, um ein christliches und mit den Forderungen des Evangeliums kohärentes Leben zu führen und ein missionarisches und apostolisches Engagement einzugehen.

Darüber hinaus ist es zutiefst eine theologische Gegebenheit, die den Zusammenschluß der Laien rechtfertigt und fordert: es handelt sich um ein ekklesiologisches Prinzip, das vom II. Vatikanischcn Konzil ausdrücklich anerkannt wurde, wenn es im gemeinschaftlichen Apostolat ein »Zeichen der Gemeinschaft und der Einheit der Kirche in Christus« sieht.(106)

Dieses »Zeichen« muß sich sowohl innerhalb der einzelnen Formen der Zusammenschlüsse als auch in ihren Beziehungen nach außen, also im weiteren Rahmen der christlichen Gemeinden, in gemeinschaftlichen Beziehungen ausdrücken. Das angeführte ekklesiologische Prinzip erklärt einerseits das »Recht« der Laien, sich zusammenzuschließen, und andererseits die Notwendigkeit von »Kriterien« für die Unterscheidung der wahren Kirchlichkeit ihrer Zusammenschlüsse.

Zunächst muß das freie Vereinsrecht der Laien in der Kirche anerkannt werden. Diese Freiheit ist ein wirkliches und eigentliches Recht, das sich nicht von einer Art »Zugeständnis« der Autorität ableitet, sondern aus der Taufe als dem Sakrament, durch das die Laien berufen werden, aktiv an der communio und an der Sendung der Kirche mitzuwirken, erwächst. Das Konzil nimmt dazu eindeutig Stellung: »Unter Wahrung der erforderlichen Verbundenheit mit der kirchlichen Autorität haben die Laien das Recht, Vereinigungen zu gründen, zu leiten und den gegründeten beizutreten«.(107)

Und der neue Codex sagt wörtlich:

»Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas oder der Frömmigkeit oder zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zuleiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen«.(108)

Es handelt sich um eine von der kirchlichen Autorität anerkannten und gewährleisteten Freiheit, die immer und nur in der communio der Kirche ausgeübt werden soll. Das Recht der Laien, sich zusammenzuschließen, ist also wesentlich mit dem Leben der communio und mit der Sendung der Kirche gegeben.




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