Kriterien der Kirchlichkeit für
die Zusammenschlüsse von Laien
30. In dieser Perspektive der communio und der Sendung
der Kirche und darum nicht im Gegensatz zum freien Vereinsrecht, muß auch die
Notwendigkeit klarer und präziser Kriterien für die Unterscheidung und
Anerkennung der Zusammenschlüsse von Laien, auch »Kriterien der
Kirchlichkeit« genannt, verstanden werden.
Folgende Kriterien können einheitlich für die Unterscheidung
eines jeden Zusammenschlusses von Laien als grundlegend gelten:
- Das Primat der Berufung eines jeden Christen zur
Heiligkeit, die »in den Gnadenfrüchten, die der Heilige Geist in den
Gläubigen hervorbringt«,(109) als Wachstum in der Fülle des christlichen Lebens
und der Vollkommenheit der Liebe(110) zum Ausdruck kommt.
Alle Zusammenschlüsse von Laien und jeder einzelne von
ihnen sind dazu berufen, immer profilierter Werkzeug der Heiligkeit in der
Kirche zu sein, indem sie »eine innigere Einheit zwischen dem praktischen Leben
ihrer Mitglieder und ihrem Glauben« fördern und pflegen.(111)
- Die Verantwortung für das Bekenntnis des
katholischen Glaubens, welche die Wahrheit über Christus, die Kirche und
den Menschen im Gehorsam zum Lehramt, das sie authentisch interpretiert,
aufnimmt und kündet. Jeder Zusammenschluß von Laien muß Ort der Verkündigung
und der Weitergabe des Glaubens sowie einer Glaubenserziehung, die die
Gesamtheit der Inhalte des Glaubens umfaßt, sein.
- Das Zeugnis einer tieten und überzeugten communio, in
kindlicher Abhängigkeit vom Papst, dem bleibenden und sichtbaren Prinzip der
Einheit der Universalkirche,(112) und vom Bischof, dem »sichtbaren Prinzip und
Fundament der Einheit«(113) in der Teilkirche sowie in der gegenseitigen
»Hochschätzung aller Formen des Apostolates in der Kirche«.(114)
Die Gemeinschaft mit dem Papst und mit dem Bischof muß
sich äußern in der aufrichtigen Bereitschaft, ihr Lehramt und ihre pastoralen
Richtlinien anzunehmen. Die Gemeinschaft mit der Kirche erfordert die
Anerkennung des legitimen Pluralismus der Laienzusammenschlüsse und zugleich
die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen.
- Die Übereinstimmung mit der apostolischen
Zielsetzung der Kirche, an der sie teilhaben, nämlich »die Evangelisierung
und Heiligung der Menschen sowie ... die christliche Bildung ihres Gewissens,
so daß die verschiedenen Gemeinschaften und Milieus mit dem Geist des
Evangeliums« durchdrungen werden.(115)
In diesem Sinn muß von allen Formen von
Laienzusammenschlüssen und von jeder einzelnen der missionarische Elan
gefordert werden, der sie immer mehr zu Subjekten einer neuen Evangelisierung
macht.
- Die Verpflichtung zu einer engagierten Präsenz in
der menschlichen Gesellschaft, die sich im Licht der Soziallehre der Kirche
in den Dienst des Menschen und seiner vollen Würde stellt.
Die Zusammenschlüsse der Laien müssen einen lebendigen
Einsatz in der Teilnahme und Solidarität hervorrufen, um in der Gesellschaft
gerechtere und geschwisterlichere Lebensbedingungen zu schaffen.
Die ausgeführten Grundkriterien können an den konkreten
Früchten, die das Leben und Wirken der verschiedenen Vereinigungen auf
weisen, gemessen werden, wie erneute Freude am Gebet, an der Kontemplation, am
liturgischen und sakramentalen Leben; Früchte von Berufungen zu christlichen
Ehen, von Priesterberufen und Berufen für das gottgeweihte Leben; Bereitschaft,
sich in die Programme und Initiativen der Kirche auf Ortsebene, auf nationaler
und internationaler Ebene einzubringen; Einsatz in der Katechese und die päpagogische
Fähigkeit, Christen zu formen; Motivation zur christlichen Präsenz in den
verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und Schaffen und Leiten
von caritativen, kulturellen und geistigen Werken; Geist der Armut im Sinn des
Evangeliums, um einer hochherzigen Liebe allen gegenüber willen; Umkehr zum
christlichen Leben und Rückkehr von »Fernstehenden« zur Gemeinschaft der
Getauften.
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