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Ioannes Paulus PP. II
Christifideles Laici

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  • ZWEITES KAPITEL
    • 30
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Kriterien der Kirchlichkeit für die Zusammenschlüsse von Laien

30. In dieser Perspektive der communio und der Sendung der Kirche und darum nicht im Gegensatz zum freien Vereinsrecht, muß auch die Notwendigkeit klarer und präziser Kriterien für die Unterscheidung und Anerkennung der Zusammenschlüsse von Laien, auch »Kriterien der Kirchlichkeit« genannt, verstanden werden.

Folgende Kriterien können einheitlich für die Unterscheidung eines jeden Zusammenschlusses von Laien als grundlegend gelten:

- Das Primat der Berufung eines jeden Christen zur Heiligkeit, die »in den Gnadenfrüchten, die der Heilige Geist in den Gläubigen hervorbringt«,(109) als Wachstum in der Fülle des christlichen Lebens und der Vollkommenheit der Liebe(110) zum Ausdruck kommt.

Alle Zusammenschlüsse von Laien und jeder einzelne von ihnen sind dazu berufen, immer profilierter Werkzeug der Heiligkeit in der Kirche zu sein, indem sie »eine innigere Einheit zwischen dem praktischen Leben ihrer Mitglieder und ihrem Glauben« fördern und pflegen.(111)

- Die Verantwortung für das Bekenntnis des katholischen Glaubens, welche die Wahrheit über Christus, die Kirche und den Menschen im Gehorsam zum Lehramt, das sie authentisch interpretiert, aufnimmt und kündet. Jeder Zusammenschluß von Laien muß Ort der Verkündigung und der Weitergabe des Glaubens sowie einer Glaubenserziehung, die die Gesamtheit der Inhalte des Glaubens umfaßt, sein.

- Das Zeugnis einer tieten und überzeugten communio, in kindlicher Abhängigkeit vom Papst, dem bleibenden und sichtbaren Prinzip der Einheit der Universalkirche,(112) und vom Bischof, dem »sichtbaren Prinzip und Fundament der Einheit«(113) in der Teilkirche sowie in der gegenseitigen »Hochschätzung aller Formen des Apostolates in der Kirche«.(114)

Die Gemeinschaft mit dem Papst und mit dem Bischof muß sich äußern in der aufrichtigen Bereitschaft, ihr Lehramt und ihre pastoralen Richtlinien anzunehmen. Die Gemeinschaft mit der Kirche erfordert die Anerkennung des legitimen Pluralismus der Laienzusammenschlüsse und zugleich die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen.

- Die Übereinstimmung mit der apostolischen Zielsetzung der Kirche, an der sie teilhaben, nämlich »die Evangelisierung und Heiligung der Menschen sowie ... die christliche Bildung ihres Gewissens, so daß die verschiedenen Gemeinschaften und Milieus mit dem Geist des Evangeliums« durchdrungen werden.(115)

In diesem Sinn muß von allen Formen von Laienzusammenschlüssen und von jeder einzelnen der missionarische Elan gefordert werden, der sie immer mehr zu Subjekten einer neuen Evangelisierung macht.

- Die Verpflichtung zu einer engagierten Präsenz in der menschlichen Gesellschaft, die sich im Licht der Soziallehre der Kirche in den Dienst des Menschen und seiner vollen Würde stellt.

Die Zusammenschlüsse der Laien müssen einen lebendigen Einsatz in der Teilnahme und Solidarität hervorrufen, um in der Gesellschaft gerechtere und geschwisterlichere Lebensbedingungen zu schaffen.

Die ausgeführten Grundkriterien können an den konkreten Früchten, die das Leben und Wirken der verschiedenen Vereinigungen auf weisen, gemessen werden, wie erneute Freude am Gebet, an der Kontemplation, am liturgischen und sakramentalen Leben; Früchte von Berufungen zu christlichen Ehen, von Priesterberufen und Berufen für das gottgeweihte Leben; Bereitschaft, sich in die Programme und Initiativen der Kirche auf Ortsebene, auf nationaler und internationaler Ebene einzubringen; Einsatz in der Katechese und die päpagogische Fähigkeit, Christen zu formen; Motivation zur christlichen Präsenz in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und Schaffen und Leiten von caritativen, kulturellen und geistigen Werken; Geist der Armut im Sinn des Evangeliums, um einer hochherzigen Liebe allen gegenüber willen; Umkehr zum christlichen Leben und Rückkehr von »Fernstehenden« zur Gemeinschaft der Getauften.




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