Teil, Kapitel, Paragraph
1 I, 3,12 | gemeinsame Heil fruchtbarsten Form.~Ein zweiter Weg ist die
2 II, 1,14 | Unterschiede in Inhalt und Form miteinander überein; in
3 II, 1,18 | Sündenbewußtseins ist also eine Form oder eine Frucht der Verneinung
4 III, 0,23| Mensch, an den sich jede Form der Pastoral, hauptsächlich
5 III, 1,25| einer nicht dauerhaften Form oberflächlichen Zusammengehens
6 III, 1,25| zur Überwindung jeglicher Form von Feindseligkeit, Mißtrauen,
7 III, 1,25| ihrer Glieder, in welcher Form er auch immer geschieht -
8 III, 2,30| Die konkrete Feier und Form dieses Sakramentes haben
9 III, 2,32| Situationen anzupassen.~Die erste Form - Feier der Versöhnung für
10 III, 2,32| vernachlässigt werden. Die zweite Form - Gemeinschaftliche Feier
11 III, 2,32| erreicht aber die erste Form im krönenden sakramentalen
12 III, 2,32| Ritus betrifft, der ersten Form gleichgesetzt werden. Die
13 III, 2,32| gleichgesetzt werden. Die dritte Form hingegen - Gemeinschaftliche
14 III, 2,32| Bestimmungen geregelt.~Die erste Form ermöglicht es, die mehr
15 III, 2,32| Schließlich erlaubt die erste Form der Feier dank ihres persönlichen
16 III, 2,32| offensichtlich, daß in dieser ersten Form die persönliche Entscheidung
17 III, 2,32| gefördet werden.~Die zweite Form der Feier unterstreicht
18 III, 2,32| Bekehrung und Versöhnung. Diese Form erweist sich als besonders
19 III, 2,32| hinzuweisen, daß für diese Form der Feier die Anwesenheit
20 III, 2,33| den Gebrauch der dritten Form erlauben. Ein Grund ist
21 III, 2,33| Bußsakrament in der dritten Form spenden kann, so darf doch
22 III, 2,33| daß diese keine normale Form werden darf. Wie die Synode
23 III, 2,33| den Gebrauch der dritten Form aufgestellten Bedingungen
24 III, 2,33| gewährleisten, daß auch diese dritte Form die von ihr erhofften geistlichen
25 III, 2,33| ausnahmsweise Gebrauch der dritten Form der Bußfeier zu einer Geringachtung
26 III, 2,33| Ebensowenig darf diese Form als Alternative zu den beiden
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