28. Die Synode hat während
ihres ganzen Verlaufs und auf allen ihren Ebenen mit größter
Aufmerksamkeit jenes sakramentale Zeichen betrachtet, welches auf Buße
und Versöhnung hinweist und sie zugleich verwirklicht. Gewiß schöpft dieses Sakrament für
sich allein nicht aus, was mit Bekehrung und Versöhnung gemeint ist. In
der Tat kennt und schätzt die Kirche von ihren ersten Anfängen her
zahlreiche und vielfältige Formen der Buße: einige von liturgischer
oder paraliturgischer Art, vom Bußakt der hl. Messe bis zu
Sühneandachten und Pilgerfahrten, andere von aszetischer Art wie das
Fasten. Doch ist unter all diesen Akten keiner bedeutsamer, von Gott her
wirksamer, erhabener und in seiner Vollzugsform so leicht zugänglich wie
das Bußsakrament.
Schon
von ihrer Vorbereitung her, dann in zahlreichen Wortmeldungen während
ihres Verlaufs, bei den Arbeiten der Sprachgruppen und in den
abschließenden Schlußvorlagen wurde die Synode mit der oft
wiederholten und mit verschiedenem Ton und Inhalt vorgebrachten Feststellung
konfrontiert: Das Bußsakrament befindet sich in einer Krise.
Dieser Tatsache hat sich die Synode gestellt. Sie empfahl eine Vertiefung der
Katechese, aber auch eine ebenso eingehende Untersuchung theologischer,
geschichtlicher, psychologischer, soziologischer und rechtlicher Art über
die Buße im allgemeinen und das Bußsakrament im besonderen. Dadurch
beabsichtigte sie, die Gründe der Krise zu klären und zum Wohl der
Menschheit Wege zu einer positiven Lösung aufzuzeigen. Zugleich aber hat
die Kirche von der Synode eine klare Bestätigung ihres Glaubens
hinsichtlich dieses Sakramentes erhalten, durch das jedem Christen und der
ganzen Gemeinschaft der Gläubigen die Gewißheit der Vergebung kraft
des erlösenden Blutes Christi zuteil wird.
Es
ist angebracht, diesen Glauben zu erneuern und zu bekräftigen in
einem Augenblick, da er unter den bedrohlichen negativen Einwirkungen der
erwähnten Krise schwächer werden, etwas von seiner
Vollständigkeit verlieren oder in ein schattenhaftes und stummes Dasein
abgleiten könnte. In der Tat, das Bußsakrament ist gefährdet:
auf der einen Seite durch eine Verdunkelung des sittlich-religiösen
Gewissens, durch eine Schwächung des Sündenbewußtseins, durch
eine falsche Vorstellung von Reue, durch mangelndes Streben nach echt christlicher
Lebensführung; auf der anderen Seite durch die mitunter verbreitete
Meinung, man könne die Vergebung gewöhnlich auch unmittelbar von Gott
erlangen, ohne das Sakrament der Versöhnung zu empfangen, und durch die Routine
einer sakramentalen Praxis, der es, vielleicht wegen einer irrigen oder
abwegigen Auffassung von den Wirkungen des Sakramentes, zuweilen an echter
geistlicher Tiefe und Spontaneität mangelt.
Darum
ist es angebracht, sich die wichtigsten Dimensionen dieses großen
Sakramentes ins Gedächtnis zu rufen.
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