Das
Sakrament der Vergebung
30.
Aus der Offenbarung der großen Bedeutung dieses Dienstes und der
Vollmacht, Sünden zu vergeben, die von Christus den Aposteln und deren
Nachfolgern übertragen worden ist, entwickelte sich in der Kirche das
Bewußtsein vom Zeichen der Vergebung, die im Bußsakrament vermittelt
wird; das Bewußtsein davon, daß Jesus, der Herr, selber - als
Geschenk seiner Güte und »Menschenliebe«(172) für alle - ein
eigenes Sakrament für die Vergebung der Sünden, die nach der Taufe
begangen wurden, der Kirche anvertraut hat.
Die
konkrete Feier und Form dieses Sakramentes haben sich langsam entwickelt. Das
bezeugen die ältesten Sakramentare, die Akten von Konzilien und
Bischofssynoden, die patristische Verkündigung und die Unterweisung der
Kirchenlehrer. Was jedoch das Wesen des Sakramentes betrifft, so war
sich die Kirche stets und ohne Schwanken dessen sicher bewußt,
daß die Vergebung nach dem Willen Christi jedem einzelnen in der
sakramentalen Lossprechung durch den Spender des Bußsakramentes zuteil
wird. Diese Gewißheit wurde nachdrücklich bekräftigt durch das
Konzil von Trient(173) und das II. Vatikanische Konzil: »Die zum
Sakrament der Buße hinzutreten, erhalten für ihre Gott
zugefügten Beleidigungen von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und werden
zugleich mit der Kirche versöhnt, die sie durch die Sünde verwundet
haben und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebet
mitwirkt«(174). Als wesentliches Element des Glaubens über
den Wert und Sinn der Buße muß erneut festgestellt werden,
daß unser Heiland Jesus Christus in seiner Kirche das Bußsakrament
gestiftet hat, damit die Gläubigen, die nach der Taufe in Sünde
gefallen sind, die Gnade wiedererlangen und sich mit Gott
versöhnen.(175)
Der
Glaube der Kirche an dieses Sakrament schließt einige andere grundlegende
Wahrheiten ein, die unverzichtbar sind. Der sakramentale Bußritus hat
diese Wahrheiten während seiner geschichtlichen Entfaltung und in seinen
verschiedenen konkreten Ausdrucksformen stets bewahrt und deutlich
herausgestellt. Als das II. Vatikanische Konzil eine Reform dieses Ritus
anordnete, war es von der Absicht geleitet, diese Wahrheiten noch klarer zum
Ausdruck zu bringen.(176) Das geschah in der neuen Bußordnung,(177)
in welche die wesentlichen Lehraussagen der Tradition unverkürzt
aufgenommen worden sind, die das Konzil von Trient zusammengestellt hatte,
allerdings so, daß diese Aussagen aus ihrem besonderen geschichtlichen
Zusammenhang (dem ausdrücklichen Bemühen um Klarstellung der Lehre
gegenüber den schwerwiegenden Abweichungen von der wahren
Glaubensunterweisung der Kirche) herausgelöst und inhaltsgetreu in eine
Sprache übersetzt wurden, die unserer Zeit besser entspricht.
|