Einige
grundlegende Glaubensüberzeugungen
31.
Die erwähnten Wahrheiten, die von der Synode nachdrücklich und
deutlich bekräftigt wurden und in den Schlußvorlagen
enthalten sind, können in den folgenden Glaubensüberzeugungen
zusammengefaßt werden, um die sich alle anderen katholischen Lehraussagen
über das Bußsakrament gruppieren lassen.
I.
Die erste Überzeugung besteht darin, daß für den Christen das
Bußsakrament der ordentliche Weg ist, um Vergebung und Nachlaß
seiner schweren Sünden zu erlangen, die nach der Taufe begangen worden
sind. Gewiß sind der Erlöser und sein Heilswirken nicht in der Weise
an ein sakramentales Zeichen gebunden, daß sie nicht jederzeit und
überall in der Heilsgeschichte auch außerhalb der Sakramente und
über sie hinaus wirksam werden können. Aber wir wissen aus der Schule
des Glaubens, daß derselbe Erlöser es so gewollt und verfügt
hat, daß die schlichten und kostbaren Sakramente des Glaubens für
gewöhnlich die wirksamen Mittel sind, durch die seine erlösende Kraft
vermittelt und wirksam wird. Es wäre deshalb unvernünftig, ja vermessen,
willkürlich von den Gnaden- und Heilsmitteln abzusehen, die der Herr
bestimmt hat; das heißt in unserem Zusammenhang, Verzeihung erlangen zu
wollen ohne das Sakrament, das Christus gerade für die
Sündenvergebung eingesetzt hat. Die nach dem Konzil vorgenommene
Erneuerung der Liturgie berechtigt zu keinerlei Illusion und Änderung in
dieser Richtung. Vielmehr sollte und soll diese nach der Absicht der Kirche
jedem einzelnen von uns helfen, einen neuen Anlauf zu nehmen zu einer
Erneuerung unserer inneren Haltung: hin zu einem tieferen Verständnis der
Natur des Bußsakramentes; zu einer Annahme dieses Sakramentes, die mehr
vom Glauben, nicht von Angst, sondern von Vertrauen geprägt ist; zu einem
häufigeren Empfang dieses Sakramentes, das wir von der barmherzigen Liebe
des Herrn ganz umfangen wissen.
II.
Die zweite Überzeugung betrifft die Bedeutung des Bußsakramentes
für den, der es empfängt. Nach ältester Überlieferung ist
es eine Art von Gerichtsverfahren. Aber dieses Verfahren vollzieht sich
vor einem Gericht, das mehr von Erbarmen als von strenger Gerechtigkeit
bestimmt wird, so daß es mit menschlichen Gerichten nur in analoger Weise
vergleichbar ist.(178) Der Sünder bekennt nämlich hier seine
Sünden und sich selbst als ein der Sünde unterworfenes Geschöpf;
er verpflichtet sich, der Sünde zu entsagen und sie zu bekämpfen,
nimmt die Strafe an (sakramentale Buße), welche der Beichtvater
ihm auferlegt, und empfängt die Lossprechung.
Beim
tieferen Nachdenken über die Bedeutung dieses Sakramentes erblickt das
Bewußtsein der Kirche in ihm außer dem gerade beschriebenen
Gerichtscharakter auch eine heilende Funktion. Dies hängt mit der
Tatsache zusammen, daß Christus im Evangelium häufig gleichsam als
Arzt erscheint(179) und sein erlösendes Wirken von den
frühesten christlichen Anfängen an oft als »heilende Medizin«
bezeichnet wird. »Heilen will ich, nicht anklagen«, sagte der hl. Augustinus
gerade mit Bezug auf die Bußpastoral; (180) und es geschieht dank
der Medizin der Beichte, daß die Erfahrung der Sünde nicht zur
Verzweiflung führt.(181) Der Bußritus deutet auf
diesen heilenden Charakter des Sakramentes hin,(182) für den der
heutige Mensch vielleicht besonders empfänglich ist; sieht er doch in der
Sünde nicht nur eine Verirrung, sondern mehr noch menschliche
Schwäche und Anfälligkeit.
Mag
man dieses Sakrament als Gericht der Barmherzigkeit oder als Ort geistlicher
Heilung betrachten, beides erfordert eine Kenntnis der inneren Verfassung des
Sünders, um ihn beurteilen und lossprechen, ihn betreuen und heilen zu
können. Gerade deshalb ist vom Beichtenden das aufrichtige und
vollständige Bekenntnis seiner Sünden erforderlich. Dieses geschieht
also nicht nur aus aszetischen Motiven (als Übung von Demut und Selbstverleugnung),
sondern gründet im Wesen des Sakramentes selbst.
III.
Die dritte Überzeugung, auf die ich hinweisen möchte, betrifft jene Wirklichkeiten
oder Teilakte, die das sakramentale Zeichen der Sündenvergebung und
der Versöhnung ausmachen. Einige davon sind dem Tun des Beichtenden
zugeordnet. Sie sind zwar von unterschiedlicher Bedeutung, doch im einzelnen
unerläßlich zur Gültigkeit, Vollständigkeit oder
Fruchtbarkeit des Zeichens.
Eine
unerläßliche Voraussetzung ist vor allem, daß das Gewissen
des Beichtenden richtig gebildet und klar ist. Niemand gelangt zu wahrer
und echter Buße, wenn er nicht einsieht, daß die Sünde der
sittlichen Norm widerspricht, die seinem innersten Wesen eingestiftet
ist;(183) wenn er nicht erkennt, daß er die persönlich zu
verantwortende Erfahrung eines solchen Widerspruchs gemacht hat; wenn er nicht
nur sagt, »es gibt die Sünde«, sondern »ich habe gesündigt«, und wenn
er nicht zugibt, daß die Sünde in seinem Bewußtsein einen
Riß bewirkt hat, der sein ganzes Sein durchzieht und ihn von Gott und den
Brüdern trennt. Das sakramentale Zeichen, das zu einer solchen Klarheit
des Gewissens führt, wird traditionsgemäß Gewissenserforschung
genannt. Diese sollte keineswegs eine ängstliche psychologische
Selbstbeobachtung sein, sondern eine aufrichtige und ruhige Konfrontation mit
dem inneren sittlichen Gesetz, mit den Normen des Evangeliums, wie sie von der
Kirche vorgelegt werden, ja mit Jesus Christus selbst, der für uns Meister
und Vorbild des Lebens ist, und mit dem himmlischen Vater, der uns zum Heil und
zur Vollkommenheit beruft.(184)
Der
für den Beichtenden wesentliche Bußakt aber ist die Reue, die
klare und entschiedene Verwerfung der begangenen Sünde zusammen mit dem
Vorsatz, sie nicht mehr zu begehen(185) aufgrund der Liebe zu Gott, die
mit der Reue wiedererwacht. Die so verstandene Reue ist also Anfang und Mitte
der Bekehrung, jener Metánoia des Evangeliums, die den
Menschen zu Gott zurückführt wie den verlorenen Sohn zu seinem Vater
und die im Bußsakrament ihr sichtbares Zeichen hat, welches das einfache
Bedauern zu seiner Vollendung führt. »Von dieser inneren Reue hängt
die Echtheit der Buße ab«.(186)
Während
ich auf all das verweise, was die Kirche, vom Wort Gottes geleitet, über
die Reue lehrt, drängt es mich, hier wenigstens einen Gesichtspunkt dieser
Lehre hervorzuheben, damit er besser erkannt und berücksichtigt werde.
Nicht selten betrachtet man die Bekehrung und Reue nur im
Hinblick auf die Anforderungen, die sie zweifellos stellen, und auf die
Selbstverleugnung, die sie für eine grundlegende Änderung des Lebens
auferlegen. Es ist aber gut, daran zu erinnern und hervorzuheben, daß Reue
und Bekehrung mehr noch eine Annäherung an die Heiligkeit Gottes
sind, eine Rückgewinnung der eigenen inneren Wahrheit, die durch die
Sünde entstellt wurde, eine im tiefsten sich vollziehende Befreiung von
sich selbst und darum eine Rückgewinnung verlorener Freude, der Freude
darüber, erlöst zu sein,(187) welche die meisten Menschen von
heute nicht mehr recht zu verkosten vermögen.
So
wird verständlich, daß die Kirche seit den ersten christlichen
Zeiten, die mit den Aposteln und mit Christus selbst noch in unmittelbarer
Verbindung standen, das Bekenntnis der Sünden in das sakramentale
Zeichen der Buße einbezogen hat. Dieses erscheint als so wichtig,
daß das Bußsakrament seit Jahrhunderten und bis heute
gewöhnlich als Beichte bezeichnet wird. Das Bekenntnis der eigenen
Sünden ist vor allem deshalb erforderlich, weil der Spender des
Sakramentes, insofern er Richter ist, den Sünder kennen sowie die
Schwere der Sünden und die Ernsthaftigkeit der Reue beurteilen muß,
so wie er in seiner Funktion als Arzt den Zustand des Kranken kennen
muß, um ihn behandeln und heilen zu können. Doch hat das
persönliche Bekenntnis auch den Sinn eines Zeichens: Es ist Zeichen
der Begegnung des Sünders mit der vermittelnden Kirche in der Person des
Beichtvaters, Zeichen seiner Selbsterkenntnis als Sünder im Angesicht
Gottes und der Kirche sowie Zeichen dafür, daß er vor Gott mit sich
selbst ins klare kommt. Das Sündenbekenntnis läßt sich also
nicht auf irgendeinen Versuch psychologischer Selbstbefreiung reduzieren, auch
wenn es jenem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen
innewohnenden Bedürfnis entspricht, sich jemandem zu eröffnen. Es ist
vielmehr eine liturgische Handlung, feierlich in ihrer Dramatik, demütig
und nüchtern angesichts ihrer großen Bedeutung. Es ist die Geste des
verlorenen Sohnes, der zum Vater zurückkehrt und von ihm mit dem
Friedenskuß empfangen wird; eine Geste der Redlichkeit und des Mutes;
eine Geste, in der man sich über die Sünde hinaus dem verzeihenden
Erbarmen anvertraut.(188) So versteht man, daß das Bekenntnis der
Sünden gewöhnlich individuell und nicht kollektiv geschehen muß;
denn die Sünde ist ein zutiefst personales Geschehen. Zugleich aber
entreißt das Bekenntnis die Sünde in gewisser Weise dem Geheimnis
des Herzens und somit dem Bereich der reinen Individualität und macht
ihren sozialen Charakter offenbar, weil in der Person des Beichtvaters die
kirchliche Gemeinschaft, die durch die Sünde verletzt worden ist, den
reuigen Sünder durch die Vergebung wieder aufnimmt.
Ein
anderer, wesentlicher Bestandteil des Bußsakramentes betrifft den
Beichtvater, sofern er Richter und Arzt ist, Abbild Gottes, des Vaters, der
denjenigen, der zurückkehrt, aufnimmt und ihm verzeiht: die
Lossprechung. Die Worte, mit denen sie zugesprochen wird, und die Gesten,
die sie im alten wie im neuen Bußritus begleiten, sind von
bedeutungsschwerer Einfachheit. Die sakramentale Formel »Ich spreche dich
los...« sowie die Auflegung der Hände und das Zeichen des Kreuzes
über den Beichtenden zeigen an, daß der reuige und bekehrte
Sünder in diesem Augenblick der Macht und dem Erbarmen Gottes
begegnet. Es ist der Augenblick, da als Antwort auf den Beichtenden die
Dreifaltigkeit gegenwärtig wird, um seine Sünde zu löschen und
ihm die Unschuld wieder zurückzugeben; ihm wird die heilende Kraft des
Leidens, Sterbens und der Auferstehung Christi zuteil, als »Erbarmen, das
stärker als Schuld und Beleidigung« ist, wie ich es in der Enzyklika Dives
in misericordia beschrieben habe. Gott ist immer der erste, der durch die
Sünde beleidigt wird - »tibi soli peccavi!« -, und nur Gott kann
verzeihen. Darum ist die Lossprechung, die der Priester als Diener der
Vergebung, obgleich selbst Sünder, dem Beichtenden erteilt, das wirksame
Zeichen des Eingreifens des Vaters und der »Auferstehung« vom »geistlichen
Tod«, das sich bei jeder Spendung des Bußsakramentes wiederholt. Nur der
Glaube kann uns versichern, daß in diesem Augenblick jede
Sünde vergeben und ausgelöscht wird durch das geheimnisvolle
Eingreifen des Erlösers.
Die
Genugtuung ist der Schlußakt, der das Zeichen des
Bußsakramentes krönt. In einigen Ländern wird das, was der Beichtende
nach dem Empfang der Vergebung und der Lossprechung auszuführen hat, auch Buße
genannt. Welches ist nun die Bedeutung dieser Genugtuung oder Buße,
die es zu verrichten gilt? Gewiß ist sie nicht der Preis, den man
für die Lossprechung von der Sünde und die erlangte Vergebung
bezahlt; kein menschlicher Preis kann dem entsprechen, was man als Frucht des
kostbaren Blutes Christi empfangen hat. Die Werke der Genugtuung - die, obwohl
stets einfach und bescheiden, noch besser zum Ausdruck bringen sollten, was sie
bezeichnen - wollen einige kostbare Werte anzeigen: Sie sind Zeichen der
persönlichen Verpflichtung, die der Christ mit Gott im Sakrament
eingegangen ist, nämlich ein neues Leben zu beginnen (darum dürfte
sich die Genugtuung nicht nur auf die Verrichtung einiger Gebetsformeln
beschränken, sondern sollte in Werken der Gottesverehrung, der
Nächstenliebe, der Barmherzigkeit oder der Wiedergutmachung bestehen). Sie
schließen den Gedanken ein, daß der Sünder, dem vergeben wurde,
imstande ist, seine eigene körperliche und geistige Abtötung, die er
sich selbst auferlegt oder zumindest angenommen hat, mit dem Leiden Jesu zu
vereinen, der ihm die Vergebung erlangt hat. Die Werke der Genugtuung erinnern
daran, daß im Christen auch nach der Lossprechung eine Zone des Schattens
verbleibt als Folge der durch die Sünde verursachten Wunden, der
unvollkommenen Liebesreue und der Schwächung der geistlichen
Fähigkeiten, in denen noch immer ein ansteckender Krankheitsherd der
Sünde wirksam bleibt, den es durch stete Abtötung und Buße zu
bekämpfen gilt. Darin liegt der Sinn der bescheidenen, aber aufrichtigen
Genugtuung.(189)
IV.
Es bleibt noch, kurz auf einige andere wichtige Überzeugungen
hinsichtlich des Bußsakramentes hinzuweisen. Es ist vor allem hervorzuheben,
daß nichts persönlicher und inniger ist als dieses Sakrament, in
welchem der Sünder Gott allein gegenübersteht mit seiner Schuld,
seiner Reue und seinem Vertrauen. Niemand kann ihn vertreten in seiner Reue und
Bitte um Vergebung. In seiner Schuld ist der Sünder gewissermaßen
einsam. Das läßt sich auf dramatische Weise an Kain ersehen mit der
Sünde, die »an seiner Tür lauert«, wie es das Buch Genesis so
eindrucksvoll sagt, und mit dem besonderen Zeichen, das auf seiner Stirn
eingeprägt ist;(190) ebenso an David, der vom Propheten Nathan
zurechtgewiesen wird,(191) oder am verlorenen Sohn, der, als er sich
seiner Lage bewußt wird, in die er durch die Trennung von seinem Vater
geraten ist, sich entschließt, zu ihm heimzukehren:(192) Dies
alles geschieht nur zwischen dem Menschen und Gott. Zugleich aber hat dieses
Sakrament unleugbar eine soziale Dimension; in ihm steht die ganze Kirche - die
streitende, die leidende und die im Himmel verherrlichte - dem
Büßenden bei und nimmt ihn wieder in ihre Gemeinschaft auf, und das
um so mehr, als die ganze Kirche durch seine Sünde verletzt und verwundet
worden ist. Der Priester als Diener des Bußsakramentes bezeugt und
versinnbildet diese kirchliche Dimension kraft seines geistlichen Amtes. Beide
Aspekte des Sakramentes, die subjektive Seite und die kirchliche Dimension,
ergänzen einander. Dies haben die fortschreitende Reform des
Bußritus und vor allem der von Paul VI. veröffentlichte Ordo
Paenitentiae hervorzuheben und für seine Feier noch deutlicher zu
machen versucht.
V.
Ferner ist zu betonen, daß die kostbarste Frucht der Vergebung, die im
Bußsakrament empfangen wird, in der Versöhnung mit Gott besteht; sie
vollzieht sich in der Verborgenheit des Herzens des verlorenen und wieder
zurückkehrenden Sohnes, wie es jeder Beichtende ist. Man muß
zugleich hinzufügen, daß diese Versöhnung mit Gott gleichsam
noch andere Arten von Versöhnung zur Folge hat, die noch andere von der
Sünde verursachte Risse heilen: Der Beichtende, dem verziehen wird, wird
in seinem innersten Sein mit sich selbst versöhnt, wodurch er seine innere
Wahrheit wiedererlangt; er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von
ihm in gewisser Weise angegriffen und verletzt worden sind; er versöhnt
sich mit der Kirche und der ganzen Schöpfung. Aus dieser inneren Erfahrung
entsteht im Beichtenden am Ende des Ritus das Bewußtsein, Gott für
das Geschenk seines gütigen Erbarmens danken zu müssen, wozu ihn auch
die Kirche einlädt.
Jeder
Beichtstuhl ist ein privilegierter und gesegneter Ort, von dem her nach der
Behebung der Spaltungen neu und makellos ein versöhnter Mensch, eine
versöhnte Welt entstehen!
VI.
Schließlich liegt mir noch eine letzte Betrachtung besonders am
Herzen, welche uns Priester alle angeht, die wir die Verwalter des
Bußsakramentes sind, aber auch Empfänger seiner Wohltaten sind und
sein müssen. Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz
des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind,
hängen von seinem häufigen und bewußten Empfang des Bußsakramentes
ab.(193) Die Feier der Eucharistie und der Dienst der anderen
Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die
Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem Bischof, das
Gebetsleben, ja die ganze priesterliche Existenz würden unweigerlich
schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen
Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und
tiefer Frömmigkeit das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester
nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das
sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch
die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr.
Ich
füge noch hinzu, daß der Priester, sogar um ein guter und wirksamer
Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der
Gnade und Heiligkeit schöpfen muß. Aus unserer persönlichen
Erfahrung können wir Priester zu Recht sagen, daß wir unseren Dienst
als Beichtväter zum Segen für die Beichtenden um so besser erfüllen,
je mehr uns selbst daran gelegen ist, das Bußsakrament häufig und
gut vorbereitet zu empfangen. Dieser unser Dienst würde hingegen viel von
seiner Wirksamkeit verlieren, wenn wir es irgendwie versäumten, selbst
gute Beichtende zu sein. Das gehört zur inneren Logik dieses
großen Sakramentes. Wir Priester Christi sind darum alle eingeladen, mit
erneuter Aufmerksamkeit auf unsere persönliche Beichte zu achten.
Die
persönliche Erfahrung muß heute ihrerseits zum Ansporn
werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser
Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder
verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen.
Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle Priester in der
Welt, besonders an meine Mitbrüder im Bischofsamt und an die Pfarrer, die
eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den
Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und
geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere
Brüder wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten
Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur
Versöhnung jedes einzelnen und der ganzen Welt mit Gott in Christus
vermittelt wird.
|