Formen
der Bußfeier
32.
Entsprechend den Weisungen des II. Vatikanischen Konzils legt die heutige
Bußordnung, der Ordo Paenitentiae, drei mögliche Formen vor,
die es unter jeweiliger Wahrung der wesentlichen Bestandteile gestatten, die
Feier des Bußsakramentes an bestimmte pastorale Situationen anzupassen.
Die
erste Form - Feier der Versöhnung für einzelne - ist die
einzige normale und ordentliche Weise der sakramentalen Feier; sie kann und
darf nicht außer Gebrauch kommen oder vernachlässigt werden. Die
zweite Form - Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und
Lossprechung der einzelnen - läßt bei der Vorbereitung den
Gemeinschaftsbezug des Bußsakramentes besonders hervortreten, erreicht
aber die erste Form im krönenden sakramentalen Akt, in der Beichte und
Lossprechung eines jeden einzelnen; darum kann sie, was den Charakter eines
normalen Ritus betrifft, der ersten Form gleichgesetzt werden. Die dritte Form
hingegen - Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem
Bekenntnis und Generalabsolution - hat den Charakter einer Ausnahme und ist
darum nicht der freien Wahl überlassen, sondern wird durch eigens
dafür erlassene Bestimmungen geregelt.
Die
erste Form ermöglicht es, die mehr persönlichen - und wesentlichen -
Aspekte auf dem Weg zur Umkehr besser zur Geltung zu bringen. Das Gespräch
zwischen Beichtendem und Beichtvater sowie alle benutzten Mittel (Worte aus der
Bibel, die Wahl der »Genugtuung« usw.) sind Elemente, welche die sakramentale
Feier besser an die konkrete Situation des Beichtenden anpassen. Man entdeckt
den Wert dieser Elemente, wenn man die verschiedenen Gründe bedenkt, die
einen Christen zum Bußsakrament führen: ein Bedürfnis nach
persönlicher Versöhnung und Wiederzulassung zur Freundschaft mit
Gott, indem man die durch die Sünde verlorene Gnade wiedererlangt; ein
Bedürfnis nach Klärung des eigenen geistlichen Weges und mitunter
nach einer besseren Erkenntnis seiner Berufung; oftmals auch ein Bedürfnis
und Verlangen, sich aus geistlicher Gleichgültigkeit und einer religiösen
Krise zu befreien. Schließlich erlaubt die erste Form der Feier dank
ihres persönlichen Charakters, das Bußsakrament mit etwas zu
verbinden, das von ihm zwar verschieden, aber doch mit ihm gut zu vereinbaren
ist: Ich meine die geistliche Führung. Es ist also offensichtlich,
daß in dieser ersten Form die persönliche Entscheidung und das
eigene Engagement deutlich unterstrichen und gefördet werden.
Die
zweite Form der Feier unterstreicht gerade wegen ihres Gemeinschaftscharakters
und der besonderen Art ihrer Gestaltung einige andere Aspekte von großer
Bedeutung. Das Wort Gottes, das man gemeinsam hört, hat gegenüber der
privaten Bibellesung eine besondere Wirkung und verdeutlicht besser den
kirchlichen Charakter von Bekehrung und Versöhnung. Diese Form erweist
sich als besonders geeignet für die verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres
und im Zusammenhang mit Ereignissen von besonderer pastoraler Bedeutung. Es
genügt hier, darauf hinzuweisen, daß für diese Form der Feier
die Anwesenheit einer genügenden Zahl von Beichtvätern zweckmäßig
ist.
Es
ist selbstverständlich, daß die Kriterien für die Entscheidung,
in welcher der beiden Formen das Sakrament gespendet werden soll, nicht durch
zufällige und subjektive Beweggründe bestimmt werden dürfen,
sondern vom Willen, im Gehorsam gegenüber der Bußordnung der Kirche
dem wahren geistlichen Wohl der Gläubigen zu dienen.
Es
wird auch gut sein, daran zu erinnern, daß es für eine ausgewogene
geistliche und pastorale Orientierung notwendig ist, weiterhin sehr darauf zu
achten und die Gläubigen dazu zu erziehen, daß sie auch für
läßliche Sünden das Bußsakrament empfangen, wie es die
überlieferte Lehre und Praxis seit Jahrhunderten bezeugen.
Obwohl
die Kirche weiß und lehrt, daß läßliche Sünden auch
auf andere Weise vergeben werden - man denke an Reueakte, an Werke der
Nächstenliebe, an das Gebet, an Bußfeiern usw. -, so weist sie doch
stets alle auf den einzigartigen Reichtum des Sakramentes auch hinsichtlich
solcher Sünden hin. Der häufige Empfang des Bußsakramentes - zu
dem einige Gruppen von Gläubigen sogar verpflichtet sind - stärkt das
Bewußtsein, daß auch die kleineren Sünden Gott beleidigen und
die Kirche, den Leib Christi, verwunden; zugleich bietet er Gelegenheit und
Anlaß, »Christus gleichförmiger zu werden und sorgfältiger dem
Anruf des Geistes zu folgen«.(194) Vor allem ist hervorzuheben,
daß die Gnade, die dieser sakramentalen Feier eigen ist, eine große
Heilkraft besitzt und die Wurzeln der Sünde auszureißen hilft.
Die
sorgfältige Pflege der äußeren Feier mit besonderer Betonung
des Wortes Gottes,(195) das den Gläubigen und zusammen mit ihnen,
soweit es möglich und angemessen ist, verlesen, in Erinnerung gerufen und
erklärt wird, kann dazu beitragen, die Praxis dieses Sakramentes
lebendiger zu gestalten und zu verhindern, daß sie in Formalismus und
reine Gewohnheit abgleitet. Vielmehr soll dem Beichtenden geholfen werden zu
entdecken, daß sich an ihm ein Heilsgeschehen vollzieht, das ihm neue
Lebenskraft und wahren Frieden des Herzens zu vermitteln vermag. Die Sorge
für eine gute Gestaltung wird die einzelnen Kirchen unter anderem dazu
veranlassen, feste Zeiten für die Feier des Bußsakramentes
festzusetzen und die Gläubigen, besonders die Kinder und Jugendlichen,
dazu zu erziehen, daß sie sich in der Regel daran halten - abgesehen von
Notsituationen, in denen der Seelsorger jedem gern zur Verfügung stehen
soll, der ihn darum bittet.
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