Einige schwierigere
Fälle
34. Ich erachte es als meine Pflicht, hier
wenigstens kurz auf einen pastoralen Fall einzugehen, den die Synode, soweit es
ihr möglich war, erörtert und auch in den Schlußvorlagen
berücksichtigt hat. Ich meine
gewisse, heute nicht seltene Situationen, in denen sich Christen befinden, die
weiterhin am sakramentalen Leben teilnehmen möchten, aber daran gehindert
sind durch ihre persönliche Situation, die in Widerspruch zu ihren vor
Gott und der Kirche freiwillig übernommenen Verpflichtungen steht. Diese
Situationen erscheinen als besonders schwierig und fast unentwirrbar.
Im
Verlauf der Synode haben eine Reihe von Wortmeldungen, welche die allgemeine
Ansicht der Väter hierzu zum Ausdruck brachten, hervorgehoben, daß
es angesichts dieser Fälle zwei Grundsätze gibt, die zusammen gelten,
gleich wichtig sind und sich gegenseitig bedingen. Der erste ist der Grundsatz
des Mitgefühls und der Barmherzigkeit, nach welchem die Kirche, die in der
Geschichte die Gegenwart und das Werk Christi fortsetzt, der nicht den Tod des
Sünders, sondern dessen Bekehrung und Leben will,(197) darauf
bedacht ist, das geknickte Rohr nicht zu brechen oder den glimmenden Docht
nicht zu löschen.(198) Sie ist vielmehr immer darum bemüht,
soweit es ihr möglich ist, dem Sünder den Weg der Rückkehr zu
Gott und zur Versöhnung mit ihm zu weisen. Der andere ist der Grundsatz
der Wahrheit und Folgerichtigkeit, aufgrund dessen die Kirche es nicht duldet,
gut zu nennen, was böse ist, und böse, was gut ist. Die Kirche,
welche sich auf diese beiden sich ergänzenden Grundsätze stützt,
kann ihre Söhne und Töchter, die sich in jener schmerzlichen Lage
befinden, nur dazu einladen, sich auf anderen Wegen der Barmherzigkeit Gottes
zu nähern, jedoch nicht auf dem Weg der Sakramente der Buße und der
Eucharistie, solange sie die erforderlichen Voraussetzungen noch nicht
erfüllt haben.
Zu
diesem Problem, das auch unser Herz als Hirten schwer bedrückt, habe ich
mich verpflichtet gefühlt, im Apostolischen Schreiben Familiaris
Consortio ein deutliches Wort zu sagen, was den Fall der
wiederverheirateten Geschiedenen betrifft(199) oder allgemein jener
Christen, die unrechtmäßig zusammenleben.
Zugleich
empfinde ich es als meine besondere Pflicht, zusammen mit der Synode die
kirchlichen Gemeinschaften und vor allem die Bischöfe aufzufordern, den
Priestern, die ihren mit der Weihe übernommenen schweren Verpflichtungen
nicht nachkommen und sich deshalb in einer irregolären Lage befinden, jede
mögliche Hilfe zu gewähren. Keiner dieser Mitbrüder darf sich
von der Kirche verlassen fühlen.
Für
alle diejenigen, die gegenwärtig die objektiven Bedingungen nicht
erfüllen, die vom Bußsakrament gefordert sind, können die
Beweise der mütterlichen Güte von seiten der Kirche, die Übung
anderer Formen der Frömmigkeit als die der Sakramente, das aufrichtige
Bemühen um Verbundenheit mit dem Herrn, die Teilnahme an der heiligen
Messe, die häufige Erneuerung von möglichst vollkommenen Akten des
Glaubens, der Hoffnung, der Liebe und der Reue den Weg bereiten zur vollen
Versöhnung in einer Stunde, die nur der göttlichen Vorsehung bekannt
ist.
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