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| Ioannes Paulus PP. II Reconciliatio et Paenitentia IntraText CT - Text |
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Die Sakramente 27. Das zweite Mittel, das von Gott gestiftet und von der Kirche der Pastoral der Buße und Versöhnung angeboten wird, sind die Sakramente. In der geheimnisvollen Dynamik der Sakramente, die so reich an Symbolen und Inhalten ist, kann man einen Aspekt erkennen, der nicht immer deutlich hervorgehoben wird: Jedes von ihnen ist über die ihm eigene Gnade hinaus auch Zeichen der Buße und Versöhnung. Deshalb ist es möglich, in jedem von ihnen auch diese Dimensionen des Geistes zu leben. Die Taufe ist gewiß ein heiligendes Bad, das, wie der hl. Petrus sagt, »nicht dazu dient, den Körper von Schmutz zu reinigen, sondern eine Bitte an Gott um ein gutes Gewissen ist«.(151) Sie ist Tod, Bestattung und Auferstehung mit Christus, der gestorben, begraben worden und auferstanden ist.(152) Es ist Geschenk des Heiligen Geistes durch Christus.(153) Diese wesentliche und grundlegende Eigenschaft der christlichen Taufe hebt aber das in ihr schon vorhandene Bußelement keineswegs auf, sondern bereichert es. Jesus selbst hat von Johannes die Taufe empfangen, um »die Gerechtigkeit ganz zu erfüllen«.(154) Sie ist nämlich ein Akt der Bekehrung und der Eingliederung in die rechte Ordnung der Beziehungen zu Gott, der Versöhnung mit Gott, wobei die Erbsünde getilgt und der Mensch in die große Familie der Versöhnten aufgenommen wird. Gleichermaßen bedeutet und verwirklicht die Firmung, auch als Bekräftigung der Taufe und zusammen mit ihr als Initiationssakrament, indem sie die Fülle des Heiligen Geistes mitteilt und das christliche Leben zum Vollalter führt, eine tiefere Bekehrung des Herzens und eine innigere und wirksamere Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Versöhnten, welche die Kirche Christi ist. Die Definition, die der hl. Augustinus von der Eucharistie als Sakrament des Glaubens, Zeichen der Einheit und Band der Liebe(155) gibt, stellt deutlich die Wirkungen der persönlichen Heiligung (pietas) und der gemeinschaftlichen Versöhnung (unitas und caritas) heraus, die sich aus dem Wesen des eucharistischen Geheimnisses selbst als unblutige Erneuerung des Kreuzesopfers und Quelle des Heiles und der Versöhnung für alle herleiten. Es ist jedoch notwendig, daran zu erinnern, daß die Kirche, geleitet vom Glauben an dieses erhabene Sakrament, lehrt, daß kein Christ, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, die Eucharistie empfangen darf, bevor er von Gott Vergebung erlangt hat. So lesen wir in der Instruktion Eucharisticum mysterium, die, von Papst Paul VI. ordnungsgemäß approbiert, die Lehre des Tridentinischen Konzils voll bestätigt: »Die Eucharistie soll den Gläubigen auch vorgestellt werden 'als Gegengift, durch das wir von den täglichen Vergehen befreit und vor den schweren Sünden bewahrt' werden; auch werde ihnen gezeigt, wie sie in angemessener Weise vom Bußritus der Meßliturgie Gebrauch machen können. Wer kommunizieren will, soll an das Gebot erinnert werden: Jeder soll sich selbst prüfen (1 Kor 11, 28). Die Praxis der Kirche zeigt, daß eine solche Prüfung notwendig ist, damit niemand, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, zur Heiligen Kommunion hinzutrete, ohne daß er vorher das Bußsakrament empfangen hat, selbst wenn er bereits die vollkommene Reue erweckt hätte. Wenn jemand sich in einer Notlage befindet und keinen Beichtvater erreichen kann, so muß er zuvor 'einen Akt vollkommener Reue erwecken'«.(156) Das Weihesakrament ist dazu bestimmt, der Kirche die Hirten zu geben, die als Lehrer und Vorsteher auch dazu berufen sind, Zeugen und Vermittler der Einheit, Erbauer der Familie Gottes, Verteidiger und Beschützer der Gemeinschaft dieser Familie gegen die Einwirkungen von Spaltung und Zersplitterung zu sein. Das Ehesakrament, Erhöhung der menschlichen Liebe unter dem Wirken der Gnade, ist gewiß Zeichen der Liebe Christi zur Kirche, aber auch des Sieges, den er den Eheleuten über jene Kräfte gewährt, die die Liebe entstellen und zerstören, so daß die Familie, die aus diesem Sakrament entsteht, auch zum Zeichen der versöhnten und versöhnenden Kirche wird für eine in allen ihren Strukturen und Institutionen versöhnte Welt. Die Krankensalbung schließlich ist in der Prüfung durch Krankheit und Alter, besonders in der letzten Stunde des Christen, ein Zeichen der endgültigen Bekehrung zum Herrn sowie der vollen Annahme von Leid und Tod als Buße für die Sünden. Und darin vollzieht sich die tiefste Versöhnung mit dem Vater. Doch gibt es unter den Sakramenten eines, das, wenn auch oft wegen des darin erfolgenden Sündenbekenntnisses Beichte genannt, im eigentlichen Sinn als das Sakrament der Buße angesehen werden kann, wie es denn auch tatsächlich heißt. Es ist das Sakrament der Bekehrung und der Versöhnung. Wegen seiner Bedeutung für die Versöhnung hat sich die letzte Versammlung der Synode mit diesem Sakrament besonders befaßt.
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151 1 Petr 3, 21. 152 Vgl. Röm 6, 3 f.; Kol 2, 12. 153 Vgl. Mt 3, 11; Lk 3,16; Joh 1, 33; Apg 1, 5; 11,16. 154 Vgl. Mt 3, 15. 155 AUGUSTINUS, In Joannis Evangelium tractatus, 26, 13: CCL 36, 266. 156 RITENKONGREGATION, Instruktion über Feier und Verehrung des eucharistischen Geheimnisses Eucharisticum mysterium (25. Mai 1967), 35: AAS 59 (1967) 560 f. |
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