| Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
| Ioannes Paulus PP. II Reconciliatio et Paenitentia IntraText CT - Text |
|
|
|
Einige grundlegende Glaubensüberzeugungen 31. Die erwähnten Wahrheiten, die von der Synode nachdrücklich und deutlich bekräftigt wurden und in den Schlußvorlagen enthalten sind, können in den folgenden Glaubensüberzeugungen zusammengefaßt werden, um die sich alle anderen katholischen Lehraussagen über das Bußsakrament gruppieren lassen. I. Die erste Überzeugung besteht darin, daß für den Christen das Bußsakrament der ordentliche Weg ist, um Vergebung und Nachlaß seiner schweren Sünden zu erlangen, die nach der Taufe begangen worden sind. Gewiß sind der Erlöser und sein Heilswirken nicht in der Weise an ein sakramentales Zeichen gebunden, daß sie nicht jederzeit und überall in der Heilsgeschichte auch außerhalb der Sakramente und über sie hinaus wirksam werden können. Aber wir wissen aus der Schule des Glaubens, daß derselbe Erlöser es so gewollt und verfügt hat, daß die schlichten und kostbaren Sakramente des Glaubens für gewöhnlich die wirksamen Mittel sind, durch die seine erlösende Kraft vermittelt und wirksam wird. Es wäre deshalb unvernünftig, ja vermessen, willkürlich von den Gnaden- und Heilsmitteln abzusehen, die der Herr bestimmt hat; das heißt in unserem Zusammenhang, Verzeihung erlangen zu wollen ohne das Sakrament, das Christus gerade für die Sündenvergebung eingesetzt hat. Die nach dem Konzil vorgenommene Erneuerung der Liturgie berechtigt zu keinerlei Illusion und Änderung in dieser Richtung. Vielmehr sollte und soll diese nach der Absicht der Kirche jedem einzelnen von uns helfen, einen neuen Anlauf zu nehmen zu einer Erneuerung unserer inneren Haltung: hin zu einem tieferen Verständnis der Natur des Bußsakramentes; zu einer Annahme dieses Sakramentes, die mehr vom Glauben, nicht von Angst, sondern von Vertrauen geprägt ist; zu einem häufigeren Empfang dieses Sakramentes, das wir von der barmherzigen Liebe des Herrn ganz umfangen wissen. II. Die zweite Überzeugung betrifft die Bedeutung des Bußsakramentes für den, der es empfängt. Nach ältester Überlieferung ist es eine Art von Gerichtsverfahren. Aber dieses Verfahren vollzieht sich vor einem Gericht, das mehr von Erbarmen als von strenger Gerechtigkeit bestimmt wird, so daß es mit menschlichen Gerichten nur in analoger Weise vergleichbar ist.(178) Der Sünder bekennt nämlich hier seine Sünden und sich selbst als ein der Sünde unterworfenes Geschöpf; er verpflichtet sich, der Sünde zu entsagen und sie zu bekämpfen, nimmt die Strafe an (sakramentale Buße), welche der Beichtvater ihm auferlegt, und empfängt die Lossprechung. Beim tieferen Nachdenken über die Bedeutung dieses Sakramentes erblickt das Bewußtsein der Kirche in ihm außer dem gerade beschriebenen Gerichtscharakter auch eine heilende Funktion. Dies hängt mit der Tatsache zusammen, daß Christus im Evangelium häufig gleichsam als Arzt erscheint(179) und sein erlösendes Wirken von den frühesten christlichen Anfängen an oft als »heilende Medizin« bezeichnet wird. »Heilen will ich, nicht anklagen«, sagte der hl. Augustinus gerade mit Bezug auf die Bußpastoral; (180) und es geschieht dank der Medizin der Beichte, daß die Erfahrung der Sünde nicht zur Verzweiflung führt.(181) Der Bußritus deutet auf diesen heilenden Charakter des Sakramentes hin,(182) für den der heutige Mensch vielleicht besonders empfänglich ist; sieht er doch in der Sünde nicht nur eine Verirrung, sondern mehr noch menschliche Schwäche und Anfälligkeit. Mag man dieses Sakrament als Gericht der Barmherzigkeit oder als Ort geistlicher Heilung betrachten, beides erfordert eine Kenntnis der inneren Verfassung des Sünders, um ihn beurteilen und lossprechen, ihn betreuen und heilen zu können. Gerade deshalb ist vom Beichtenden das aufrichtige und vollständige Bekenntnis seiner Sünden erforderlich. Dieses geschieht also nicht nur aus aszetischen Motiven (als Übung von Demut und Selbstverleugnung), sondern gründet im Wesen des Sakramentes selbst. III. Die dritte Überzeugung, auf die ich hinweisen möchte, betrifft jene Wirklichkeiten oder Teilakte, die das sakramentale Zeichen der Sündenvergebung und der Versöhnung ausmachen. Einige davon sind dem Tun des Beichtenden zugeordnet. Sie sind zwar von unterschiedlicher Bedeutung, doch im einzelnen unerläßlich zur Gültigkeit, Vollständigkeit oder Fruchtbarkeit des Zeichens. Eine unerläßliche Voraussetzung ist vor allem, daß das Gewissen des Beichtenden richtig gebildet und klar ist. Niemand gelangt zu wahrer und echter Buße, wenn er nicht einsieht, daß die Sünde der sittlichen Norm widerspricht, die seinem innersten Wesen eingestiftet ist;(183) wenn er nicht erkennt, daß er die persönlich zu verantwortende Erfahrung eines solchen Widerspruchs gemacht hat; wenn er nicht nur sagt, »es gibt die Sünde«, sondern »ich habe gesündigt«, und wenn er nicht zugibt, daß die Sünde in seinem Bewußtsein einen Riß bewirkt hat, der sein ganzes Sein durchzieht und ihn von Gott und den Brüdern trennt. Das sakramentale Zeichen, das zu einer solchen Klarheit des Gewissens führt, wird traditionsgemäß Gewissenserforschung genannt. Diese sollte keineswegs eine ängstliche psychologische Selbstbeobachtung sein, sondern eine aufrichtige und ruhige Konfrontation mit dem inneren sittlichen Gesetz, mit den Normen des Evangeliums, wie sie von der Kirche vorgelegt werden, ja mit Jesus Christus selbst, der für uns Meister und Vorbild des Lebens ist, und mit dem himmlischen Vater, der uns zum Heil und zur Vollkommenheit beruft.(184) Der für den Beichtenden wesentliche Bußakt aber ist die Reue, die klare und entschiedene Verwerfung der begangenen Sünde zusammen mit dem Vorsatz, sie nicht mehr zu begehen(185) aufgrund der Liebe zu Gott, die mit der Reue wiedererwacht. Die so verstandene Reue ist also Anfang und Mitte der Bekehrung, jener Metánoia des Evangeliums, die den Menschen zu Gott zurückführt wie den verlorenen Sohn zu seinem Vater und die im Bußsakrament ihr sichtbares Zeichen hat, welches das einfache Bedauern zu seiner Vollendung führt. »Von dieser inneren Reue hängt die Echtheit der Buße ab«.(186) Während ich auf all das verweise, was die Kirche, vom Wort Gottes geleitet, über die Reue lehrt, drängt es mich, hier wenigstens einen Gesichtspunkt dieser Lehre hervorzuheben, damit er besser erkannt und berücksichtigt werde. Nicht selten betrachtet man die Bekehrung und Reue nur im Hinblick auf die Anforderungen, die sie zweifellos stellen, und auf die Selbstverleugnung, die sie für eine grundlegende Änderung des Lebens auferlegen. Es ist aber gut, daran zu erinnern und hervorzuheben, daß Reue und Bekehrung mehr noch eine Annäherung an die Heiligkeit Gottes sind, eine Rückgewinnung der eigenen inneren Wahrheit, die durch die Sünde entstellt wurde, eine im tiefsten sich vollziehende Befreiung von sich selbst und darum eine Rückgewinnung verlorener Freude, der Freude darüber, erlöst zu sein,(187) welche die meisten Menschen von heute nicht mehr recht zu verkosten vermögen. So wird verständlich, daß die Kirche seit den ersten christlichen Zeiten, die mit den Aposteln und mit Christus selbst noch in unmittelbarer Verbindung standen, das Bekenntnis der Sünden in das sakramentale Zeichen der Buße einbezogen hat. Dieses erscheint als so wichtig, daß das Bußsakrament seit Jahrhunderten und bis heute gewöhnlich als Beichte bezeichnet wird. Das Bekenntnis der eigenen Sünden ist vor allem deshalb erforderlich, weil der Spender des Sakramentes, insofern er Richter ist, den Sünder kennen sowie die Schwere der Sünden und die Ernsthaftigkeit der Reue beurteilen muß, so wie er in seiner Funktion als Arzt den Zustand des Kranken kennen muß, um ihn behandeln und heilen zu können. Doch hat das persönliche Bekenntnis auch den Sinn eines Zeichens: Es ist Zeichen der Begegnung des Sünders mit der vermittelnden Kirche in der Person des Beichtvaters, Zeichen seiner Selbsterkenntnis als Sünder im Angesicht Gottes und der Kirche sowie Zeichen dafür, daß er vor Gott mit sich selbst ins klare kommt. Das Sündenbekenntnis läßt sich also nicht auf irgendeinen Versuch psychologischer Selbstbefreiung reduzieren, auch wenn es jenem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen innewohnenden Bedürfnis entspricht, sich jemandem zu eröffnen. Es ist vielmehr eine liturgische Handlung, feierlich in ihrer Dramatik, demütig und nüchtern angesichts ihrer großen Bedeutung. Es ist die Geste des verlorenen Sohnes, der zum Vater zurückkehrt und von ihm mit dem Friedenskuß empfangen wird; eine Geste der Redlichkeit und des Mutes; eine Geste, in der man sich über die Sünde hinaus dem verzeihenden Erbarmen anvertraut.(188) So versteht man, daß das Bekenntnis der Sünden gewöhnlich individuell und nicht kollektiv geschehen muß; denn die Sünde ist ein zutiefst personales Geschehen. Zugleich aber entreißt das Bekenntnis die Sünde in gewisser Weise dem Geheimnis des Herzens und somit dem Bereich der reinen Individualität und macht ihren sozialen Charakter offenbar, weil in der Person des Beichtvaters die kirchliche Gemeinschaft, die durch die Sünde verletzt worden ist, den reuigen Sünder durch die Vergebung wieder aufnimmt. Ein anderer, wesentlicher Bestandteil des Bußsakramentes betrifft den Beichtvater, sofern er Richter und Arzt ist, Abbild Gottes, des Vaters, der denjenigen, der zurückkehrt, aufnimmt und ihm verzeiht: die Lossprechung. Die Worte, mit denen sie zugesprochen wird, und die Gesten, die sie im alten wie im neuen Bußritus begleiten, sind von bedeutungsschwerer Einfachheit. Die sakramentale Formel »Ich spreche dich los...« sowie die Auflegung der Hände und das Zeichen des Kreuzes über den Beichtenden zeigen an, daß der reuige und bekehrte Sünder in diesem Augenblick der Macht und dem Erbarmen Gottes begegnet. Es ist der Augenblick, da als Antwort auf den Beichtenden die Dreifaltigkeit gegenwärtig wird, um seine Sünde zu löschen und ihm die Unschuld wieder zurückzugeben; ihm wird die heilende Kraft des Leidens, Sterbens und der Auferstehung Christi zuteil, als »Erbarmen, das stärker als Schuld und Beleidigung« ist, wie ich es in der Enzyklika Dives in misericordia beschrieben habe. Gott ist immer der erste, der durch die Sünde beleidigt wird - »tibi soli peccavi!« -, und nur Gott kann verzeihen. Darum ist die Lossprechung, die der Priester als Diener der Vergebung, obgleich selbst Sünder, dem Beichtenden erteilt, das wirksame Zeichen des Eingreifens des Vaters und der »Auferstehung« vom »geistlichen Tod«, das sich bei jeder Spendung des Bußsakramentes wiederholt. Nur der Glaube kann uns versichern, daß in diesem Augenblick jede Sünde vergeben und ausgelöscht wird durch das geheimnisvolle Eingreifen des Erlösers. Die Genugtuung ist der Schlußakt, der das Zeichen des Bußsakramentes krönt. In einigen Ländern wird das, was der Beichtende nach dem Empfang der Vergebung und der Lossprechung auszuführen hat, auch Buße genannt. Welches ist nun die Bedeutung dieser Genugtuung oder Buße, die es zu verrichten gilt? Gewiß ist sie nicht der Preis, den man für die Lossprechung von der Sünde und die erlangte Vergebung bezahlt; kein menschlicher Preis kann dem entsprechen, was man als Frucht des kostbaren Blutes Christi empfangen hat. Die Werke der Genugtuung - die, obwohl stets einfach und bescheiden, noch besser zum Ausdruck bringen sollten, was sie bezeichnen - wollen einige kostbare Werte anzeigen: Sie sind Zeichen der persönlichen Verpflichtung, die der Christ mit Gott im Sakrament eingegangen ist, nämlich ein neues Leben zu beginnen (darum dürfte sich die Genugtuung nicht nur auf die Verrichtung einiger Gebetsformeln beschränken, sondern sollte in Werken der Gottesverehrung, der Nächstenliebe, der Barmherzigkeit oder der Wiedergutmachung bestehen). Sie schließen den Gedanken ein, daß der Sünder, dem vergeben wurde, imstande ist, seine eigene körperliche und geistige Abtötung, die er sich selbst auferlegt oder zumindest angenommen hat, mit dem Leiden Jesu zu vereinen, der ihm die Vergebung erlangt hat. Die Werke der Genugtuung erinnern daran, daß im Christen auch nach der Lossprechung eine Zone des Schattens verbleibt als Folge der durch die Sünde verursachten Wunden, der unvollkommenen Liebesreue und der Schwächung der geistlichen Fähigkeiten, in denen noch immer ein ansteckender Krankheitsherd der Sünde wirksam bleibt, den es durch stete Abtötung und Buße zu bekämpfen gilt. Darin liegt der Sinn der bescheidenen, aber aufrichtigen Genugtuung.(189) IV. Es bleibt noch, kurz auf einige andere wichtige Überzeugungen hinsichtlich des Bußsakramentes hinzuweisen. Es ist vor allem hervorzuheben, daß nichts persönlicher und inniger ist als dieses Sakrament, in welchem der Sünder Gott allein gegenübersteht mit seiner Schuld, seiner Reue und seinem Vertrauen. Niemand kann ihn vertreten in seiner Reue und Bitte um Vergebung. In seiner Schuld ist der Sünder gewissermaßen einsam. Das läßt sich auf dramatische Weise an Kain ersehen mit der Sünde, die »an seiner Tür lauert«, wie es das Buch Genesis so eindrucksvoll sagt, und mit dem besonderen Zeichen, das auf seiner Stirn eingeprägt ist;(190) ebenso an David, der vom Propheten Nathan zurechtgewiesen wird,(191) oder am verlorenen Sohn, der, als er sich seiner Lage bewußt wird, in die er durch die Trennung von seinem Vater geraten ist, sich entschließt, zu ihm heimzukehren:(192) Dies alles geschieht nur zwischen dem Menschen und Gott. Zugleich aber hat dieses Sakrament unleugbar eine soziale Dimension; in ihm steht die ganze Kirche - die streitende, die leidende und die im Himmel verherrlichte - dem Büßenden bei und nimmt ihn wieder in ihre Gemeinschaft auf, und das um so mehr, als die ganze Kirche durch seine Sünde verletzt und verwundet worden ist. Der Priester als Diener des Bußsakramentes bezeugt und versinnbildet diese kirchliche Dimension kraft seines geistlichen Amtes. Beide Aspekte des Sakramentes, die subjektive Seite und die kirchliche Dimension, ergänzen einander. Dies haben die fortschreitende Reform des Bußritus und vor allem der von Paul VI. veröffentlichte Ordo Paenitentiae hervorzuheben und für seine Feier noch deutlicher zu machen versucht. V. Ferner ist zu betonen, daß die kostbarste Frucht der Vergebung, die im Bußsakrament empfangen wird, in der Versöhnung mit Gott besteht; sie vollzieht sich in der Verborgenheit des Herzens des verlorenen und wieder zurückkehrenden Sohnes, wie es jeder Beichtende ist. Man muß zugleich hinzufügen, daß diese Versöhnung mit Gott gleichsam noch andere Arten von Versöhnung zur Folge hat, die noch andere von der Sünde verursachte Risse heilen: Der Beichtende, dem verziehen wird, wird in seinem innersten Sein mit sich selbst versöhnt, wodurch er seine innere Wahrheit wiedererlangt; er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von ihm in gewisser Weise angegriffen und verletzt worden sind; er versöhnt sich mit der Kirche und der ganzen Schöpfung. Aus dieser inneren Erfahrung entsteht im Beichtenden am Ende des Ritus das Bewußtsein, Gott für das Geschenk seines gütigen Erbarmens danken zu müssen, wozu ihn auch die Kirche einlädt. Jeder Beichtstuhl ist ein privilegierter und gesegneter Ort, von dem her nach der Behebung der Spaltungen neu und makellos ein versöhnter Mensch, eine versöhnte Welt entstehen! VI. Schließlich liegt mir noch eine letzte Betrachtung besonders am Herzen, welche uns Priester alle angeht, die wir die Verwalter des Bußsakramentes sind, aber auch Empfänger seiner Wohltaten sind und sein müssen. Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewußten Empfang des Bußsakramentes ab.(193) Die Feier der Eucharistie und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem Bischof, das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche Existenz würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer Frömmigkeit das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, daß der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muß. Aus unserer persönlichen Erfahrung können wir Priester zu Recht sagen, daß wir unseren Dienst als Beichtväter zum Segen für die Beichtenden um so besser erfüllen, je mehr uns selbst daran gelegen ist, das Bußsakrament häufig und gut vorbereitet zu empfangen. Dieser unser Dienst würde hingegen viel von seiner Wirksamkeit verlieren, wenn wir es irgendwie versäumten, selbst gute Beichtende zu sein. Das gehört zur inneren Logik dieses großen Sakramentes. Wir Priester Christi sind darum alle eingeladen, mit erneuter Aufmerksamkeit auf unsere persönliche Beichte zu achten. Die persönliche Erfahrung muß heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle Priester in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im Bischofsamt und an die Pfarrer, die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere Brüder wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur Versöhnung jedes einzelnen und der ganzen Welt mit Gott in Christus vermittelt wird.
|
178 Das Konzil von Trient gebraucht den zurückhaltenden Ausdruck »eine Art von Gerichtsverfahren« (Sessio XIV, De sacramento Paenitentia, Kap 6: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Bologna 1973³, 707 (DS 1685), um so den Unterschied zu weltlichen Gerichtshöfen zu unterstreichen. Auch der neue Bußritus spielt hierauf an: Nr. 6 b und 10 a. 179 Vgl. Lk 5, 31 f.: »Nicht die Gesunden brauchen den Arzt, sondern die Kranken«, mit der abschließenden Feststellung: »Ich bin gekommen, um die Sünder zur Umkehr zu rufen,...«; Lk 9, 2: »Und er sandte sie aus mit dem Auftrag, das Reich Gottes zu verkünden und zu heilen«. Das Bild Christi als eines Arztes erscheint in einem neuen, beeindruckenden Licht, wenn wir es in einen Zusammenhang bringen mit der Gestalt jenes »Knechtes Yahwe«, von dem das Buch Jesaja prophetisch sagt: »Er hat unsere Krankheiten getragen und unsere Schmerzen auf sich genommen«, und »durch seine Wunden sind wir geheilt« (Jes 53, 4 f.). 180 AUGUSTINUS, Sermo 82, 8: PL 38, 511. 181 Vgl. AUGUSTINUS, Sermo 352, 3. 8-9: PL 39, 1558 f. 182 Vgl. Ordo Paenitentiae, 6c. 183 Schon die Heiden - wie Sophokles (Antigone, vv. 450-460) und Aristoteles (Rhetor., Buch I, Kap. 15, 1375 a-b) - erkannten die Existenz von »göttlichen« moralischen Normen an, die »schon immer« beständen und dem Herzen des Menschen tief eingeschrieben seien. 184 Zu dieser Rolle des Gewissens vgl. Ansprache zur Generalaudienz vom 14. März 1984: Insegnamenti VII, 1 (1984) 683. 185 Vgl. KONZIL VON TRIENT, Sessio XIV, De sacramento Paenitentiae, Kap. IV, De contritione: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, ed. cit., 705 (DS 1676-1677). Bekanntlich genügt für den Empfang des Bußsakramentes die attritio, das heißt die unvollkommene Reue, die mehr von Furcht als von Liebe getragen ist; unter dem Wirken des Heiligen Geistes, den der reuige Sünder empfängt, wird dieser aus einem attritus zu einem contritus, da das Bußsakrament dem Beichtenden, der die rechte Einstellung mitbringt, zur Bekehrung aus Liebe verhilft: vgl. KONZIL VON TRIENT, a.a.O. 705 (DS 1678). 186 Ordo Paenitentiae, 6a. 187 Vgl. Ps 51, 14. 188 Von all diesen grundlegenden Aspekten der Buße habe ich bei folgenden Generalaudienzen gesprochen: 19. Mai 1982: Insegnamenti, V, 2 (1982) 1758 ff.; 28. Februar 1979: Insegnamenti, II (1979) 475-478; 21. März 1984: Insegnamenti, VII, 1 (1984) 720-722. Es wird außerdem an die Normen des Kirchenrechtes zum Ort der Spendung des Bußsakramentes und über den Beichtstuhl erinnert (can. 964 § 2 und 3). 189 Ich habe dieses Thema kurz behandelt bei der Generalaudienz vom 7. März 1984: Insegnamenti, VII, 1 (1984) 631-633. 190 Vgl. Gen 4, 7. 15. 191 Vgl. 2 Sam 12. 192 Vgl. Lk 15, 17-21. 193 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über Leben und Dienst der Priester Presbyterorum Ordinis, 18. |
Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek |
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License |