Das Umfeld Schule und die Adressaten
des Religionsunterrichts
74. Der Religionsunterricht
in den Schulen entfaltet sich in unterschiedlichen schulischen
Rahmenbedingungen, was bewirkt, daß er, trotz Beibehaltung seiner
spezifischen Eigenart, verschiedene Akzentsetzungen erhält. Diese hängen
von den rechtlichen und organisatorischen Verhältnissen, von der
didaktischen Konzeption, von den persönlichen Voraussetzungen der Lehrer
und der Schüler und von der Verbindung zwischen dem Religionsunterricht in
der Schule und der Katechese in Familie und Pfarrei ab.
Es ist unmöglich, sämtliche
Modelle des Religionsunterrichts in der Schule, die sich historisch im Zuge der
Vereinbarungen mit den Staaten und der Beschlüsse der einzelnen
Bischofskonferenzen entwickelt haben, auf eine einzige Form zurückführen.
Man muß sich jedoch unbedingt darum bemühen, daß entsprechend
den jeweiligen Voraussetzungen der Religionsunterricht an den Schulen seinen
besonderen Zielsetzungen und Wesensmerkmalen entspricht. (224)
Die Schüler haben »ein Recht darauf,
ihre Religion wahrheitsgemäß und zuverlässig kennenzulernen.
Dieses ihr Recht, die Person Christi und das unverkürzte Ganze der von ihm
gebrachten Heilsbotschaft gründlicher kennenzulernen, darf nicht
mißachtet werden. Der konfessionelle Charakter des Religionsunterrichts,
wie ihn die Kirche nach den in den einzelnen Ländern festgelegten Weisen
und Formen erteilt, ist daher eine unverzichtbare Garantie für die
Familien und die Schüler, die sich für diesen Unterricht
entscheiden«. (225)
Für die katholischen Schulen ist der so
qualifizierte und durch andere Formen des Dienstes am Wort (Katechese,
Gottesdienste usw.) ergänzte Religionsunterricht unersetzlicher
Bestandteil ihrer pädagogischen Aufgabe und Grundlage ihrer Existenz.
(226)
Der Religionsunterricht im Rahmen der
öffentlich-staatlichen und nichtkonfessionellen Schule, wo die staatlichen
Behörden oder andere Umstände zu einem gemeinsamen
Religionsunterricht für katholische und nichtkatholische Schüler
nötigen, (227) wird einen mehr ökumenischen Charakter haben
und gemeinsames interreligiöses Kennenlernen fördern.
In anderen Fällen wird der
Religionsunterricht in der Schule einen eher kulturellen Charakter haben
können, der auf die Kenntnis der Religionen ausgerichtet ist, dabei aber
der Darstellung der katholischen Religion einen gebührenden Platz
einräumt. (228) Auch in diesem Fall bewahrt der
Religionsunterricht an der Schule, vor allem wenn er von einem ehrlich
respektvoll eingestellten Professor erteilt wird, eine Dimension echter »Vorbereitung
für das Evangelium«.
75. Die Lebens- und
Glaubenssituation der Schüler, die den Religionsunterricht in der Schule
besuchen, ist von beachtlichem, ständigem Wandel gekennzeichnet. Diesem
Umstand muß der Religionsunterricht Rechnung tragen, um seine Ziele
erreichen zu können.
Der Religionsunterricht in der Schule
verhilft den gläubigen Schülern zu einem besseren Verständnis
der christlichen Botschaft mit Bezug auf die großen, den Religionen
gemeinsamen und für jedes menschliche Dasein charakteristischen
Existenzprobleme, auf die vor allem in der Kultur vorhandenen
Lebensauffassungen und auf die hauptsächlichen moralischen Grundprobleme,
in die sich die Menschheit heute verstrickt sieht.
Die Schüler hingegen, die sich auf der Suche
oder in religiösen Zweifeln befinden, werden im Religionsunterricht in der
Schule entdecken können, was der Glaube an Jesus Christus genau ist,
welche Antworten die Kirche ihnen auf ihre Fragen gibt, indem sie ihnen
Gelegenheit bietet, die eigene Entscheidung besser zu erforschen.
Wenn es sich hingegen um nicht glaubende
Schüler handelt, nimmt der Religionsunterricht in der Schule die Merkmale
einer missionarischen Verkündigung des Evangeliums an, um eine
Glaubensentscheidung herbeizuführen, die dann die Katechese im Rahmen der
Gemeinde zum Wachsen und Reifen bringen wird.
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