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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • ZWEITER TEIL DIE BOTSCHAFT DES EVANGELIUMS
    • I. KAPITEL Normen und Richtlinien für die Darbietung der Botschaft des Evangeliums in der Katechese
        • Die Unversehrtheit der Botschaft des Evangeliums
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Die Unversehrtheit der Botschaft des Evangeliums

111. Bei der Aufgabe der Inkulturation des Glaubens muß die Katechese die Botschaft des Evangeliums vollständig und rein verkünden. Jesus verkündet das Evangelium vollständig: »Ich habe euch alles mitgeteilt, was ich von meinem Vater gehört habe« (Joh 15,15). Diese selbe Vollständigkeit und Unversehrtheit verlangt Jesus von seinen Jüngern, als er sie aussendet: »Lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe« (Mt 28,20). Darum ist es ein Grundprinzip der Katechese, die Unversehrtheit der Botschaft zu wahren und sich vor verkürzten oder entstellten Wiedergaben zu hüten: »Damit die Opfergabe seines Glaubens vollkommen sei, hat jeder Jünger Christi das Recht, "das Wort des Glaubens" nicht verstümmelt, verfälscht oder verkürzt zu empfangen, sondern voll und ganz, in all seiner Macht und Kraft«.(380)

112. Zwei eng miteinander verbundene Dimensionen sind von diesem Kriterium abhängig. Es handelt sich darum:

– die vollständige Botschaft des Evangeliums vorzulegen, ohne über irgendeinen grundlegenden Aspekt stillschweigend hinwegzugehen oder aus dem Glaubensgut eine Auswahl zu treffen. (381) Vielmehr muß die Katechese »dafür sorgen, daß der ganze Schatz der christlichen Botschaft gewissenhaft verkündet wird«. (382) Das muß jedoch stufenweise geschehen nach dem Beispiel der »göttlichen Erziehungskunst«, gemäß der Gott bei seiner Selbstoffenbarung Schritt um Schritt und stufenweise vorgegangen ist. Vollständigkeit muß mit Anpassung einhergehen.

Folglich geht die Katechese von einer einfachen Vorlage der Gesamtstruktur der christlichen Botschaft aus und legt sie auf eine der Auffassungskraft der Empfänger angepaßte Weise dar. Die Katechese wird sich aber nicht auf diese anfängliche Darlegung beschränken, sondern die Botschaft stufenweise jedes Mal umfassender und ausführlicher vorlegen, je nach dem Auffassungsvermögen des Glaubensschülers und dem Eigencharakter der Katechese. (383) Diese beiden Ebenen einer vollständigen Darlegung der Botschaft werden als »intensive Integrität« und »extensive Integrität« bezeichnet.

– Die Botschaft des Evangeliums muß authentisch, in ihrer ganzen Reinheit vorgelegt werden, ohne ihre Ansprüche aus Angst vor Ablehnung zu verharmlosen und ohne schwere Lasten aufzuerlegen; solche bringt sie nicht mit sich, denn Jesu Joch ist leicht. (384)

Das Kriterium der Echtheit ist eng mit dem der Inkulturation verbunden, denn diese hat die Funktion, das Wesentliche der Botschaft in eine bestimmte Kultursprache zu »übersetzen«. (385) Bei dieser notwendigen Aufgabe gibt es immer eine Spannung: »Die Evangelisierung verliert viel von ihrer Kraft und Wirksamkeit, wenn sie das konkrete Volk, an das sie sich wendet, nicht berücksichtigt... Aber andererseits kann sie auch ihre Seele verlieren und innerlich leer werden, wenn man sie unter dem Vorwand, sie zu übersetzen, aushöhlt oder verfälscht...«. (386)

113. In dieser vielschichtigen Beziehung zwischen Inkulturation und Unversehrtheit der christlichen Botschaft ist das Kriterium einer evangeliumsgemäßen Haltung »missionarischer Offenheit für das Gesamtheil der Welt« (387) zu befolgen. Sie muß die Annahme der echt menschlichen und religiösen Werte über jede starre Abschließung hinweg zu verbinden wissen mit dem missionarischen Engagement, die ganze Wahrheit des Evangeliums zu verkünden, ohne auf bequeme Ausgleiche zu verfallen, die das Evangelium um seine Kraft bringen und die Kirche verweltlichen würden. Die Authentizität des Evangeliums schließt Haltungen aus, die dem wahren Sinn der Mission widersprechen.




380) CT 30.



381) Vgl. ebd.



382) DCG (1971) 38a.



383) Vgl. DCG (1971) 38b.



384) Vgl. Mt 11,30.



385) EN 63 verwendet die Ausdrücke »transferre« und »translatio«; vgl. RM 53b.



386) EN 63c; vgl. CT 53c und CT 31.



387) SYN 1985, II, D, 3; vgl. EN 65.






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