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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • VIERTER TEIL DIE ADRESSATEN DER KATECHESE
    • II. KAPITEL Die Katechese entsprechenden Altersstufen
      • Die Erwachsenenkatechese
        • Allgemeine und besondere Aufgaben der Erwachsenenkatechese
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Allgemeine und besondere Aufgaben der Erwachsenenkatechese

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175. Um den tiefsten Anliegen unserer Zeit zu entsprechen, muß die Erwachsenenkatechese den christlichen Glauben in seiner Ganzheit, Echtheit und seinem systematischen Charakter vorlegen, gemäß dem Verständnis, das die Kirche von ihm hat. In den Vordergrund ist die Heilsverkündigung zu stellen, welche die vielen Schwierigkeiten, Dunkelheiten, Mißverständnisse, Vorurteile und Einwände, die heute im Umlauf sind, erhellt, die geistige und moralische Auswirkung der Botschaft zeigt und in die gläubige Lesung der Heiligen Schrift und in die Gebetspraxis einführt. Ein grundlegender Dienst für die Erwachsenenkatechese wird vom Katechismus der Katholischen Kirche geleistet und — unter Bezugnahme auf ihn — von den Erwachsenenkatechismen der einzelnen Kirchen.

Im einzelnen hat die Erwachsenenkatechese folgende Aufgaben:

Förderung der Formung und Reifung des Lebens im Geist des auferstandenen Christus mit geeigneten Mitteln: Sakramentenpädagogik, Einkehrtage (Exerzitien), geistliche Leitung...

Erziehung zur richtigen Beurteilung des sozio-kulturellen Wandels unserer Gesellschaft im Licht des Glaubens. Auf diese Weise wird dem christlichen Volk geholfen, die wahren Werte und auch die Gefahren unserer Zivilisation zu unterscheiden und dazu die entsprechenden Haltungen einzunehmen.

Klärung der heutigen religiösen und moralischen Probleme, nämlich jener Fragen, die sich den Menschen unserer Zeit stellen, z.B. in bezug auf die öffentliche und die individuelle Sittlicheit, die sozialen Fragen, die Erziehung der neuen Generationen.

Klärung der Beziehungen zwischen dem weltlichen und dem kirchlichen Tun durch das Aufzeigen der wechselseitigen Unterschiede, der Verflechtungen und somit des Maßes erforderlichen Zusammenwirkens. Darum muß die Soziallehre der Kirche wesentlicher Bestandteil der Erwachsenenbildung sein.

Darlegung der rationalen Grundlagen des Glaubens. Wenn der Glaube und die Glaubenswahrheiten richtig verstanden werden, stimmen sie mit den Forderungen der menschlichen Vernunft überein, und das Evangelium ist stets zeitgemäß und zuständig. Deshalb muß unbedingt eine Pastoral des Denkens und der christlichen Kultur wirksam gefördert werden. Das wird es ermöglichen, gewisse Formen von Integrismus und Fundamentalismus ebenso zu überwinden wie auch willkürliche oder subjektive Auslegungsversuche.

Heranbildung zur Übernahme von Verantwortungen in der Sendung der Kirche und zur Fähigkeit, in unserer Gesellschaft ein christliches Zeugnis abzulegen.

Dem Erwachsenen wird geholfen, alles, was er in der kirchlichen Gemeinschaft oder im Leben innerhalb der menschlichen Gemeinschaft durch Natur und Gnade empfangen hat, zu entdecken, auszuwerten, wirken zu lassen. Auf diese Weise wird er auch über die Gefahren der Vermassung und der Anonymität hinwegkommen können, wie sie in einigen unserer heutigen Gesellschaften besonders häufig vorhanden sind und zu Identitätsverlust und Beeinträchtigung der Eigenschaften und Fähigkeiten führen, die einer besitzt.




97) Vgl. DCG (1971) 97.






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