III.
KAPITEL
Katechese für besondere Situationen,
Mentalitäten und Milieus
Die Katechese für Personen mit
Behinderungen
(123)
189. Jede christliche
Gemeinde betrachtet Personen, zumal Minderjährige, die an einer
körperlichen oder geistigen Behinderung oder an anderen Gebrechen leiden,
als vom Herrn besonders geliebte Menschen. Ein gesteigertes soziales und
kirchliches Bewußtsein und die unleugbaren Fortschritte der
Spezialpädagogik ermöglichen es, daß die Familie und andere
Bildungsstätten solchen Menschen heute eine angepaßte Katechese
erteilen können, auf die sie als Getaufte — und wenn sie nicht getauft
sind, als zum Heil Berufene — ein Recht haben. Die Liebe des Vaters zu diesen
schwächsten Kindern und die ständige Gegenwart Jesu durch seinen
Geist geben die Zuversicht, daß jeder Mensch, wie behindert er auch sein
mag, an Heiligkeit zu wachsen vermag.
Die Glaubenserziehung, die vor allem die
Familie einbeziehen soll, erfordert angepaßte und personalisierte
Verfahren, berücksichtigt die Hinweise der pädagogischen Forschung
und erfolgt nützlicher Weise im Rahmen einer Gesamterziehung des Menschen.
Andererseits muß sie sich vor der Gefahr hüten, daß eine
zwangsläufig spezialisierte Katechese schließlich ganz am Rande der
gemeinschaftlichen Pastoral erfolgt. Damit es nicht dazu kommt, muß die
Gemeinschaft dauernd verständigt und einbezogen werden. Die besonderen
Anforderungen an diese Katechese verlangen von den Katecheten eine spezifische
Sachkenntnis und machen ihren Dienst noch verdienstvoller.
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