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Kongregation für den Klerus
Allgemeines Direktorium für Katechese

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  • FÜNFTER TEIL DIE KATECHESE IN DER TEILKIRCHE
    • I. KAPITEL Der Dienst der Katechese in der Teilkirche und seine Träger
        • Die Teilkirche
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I. KAPITEL

Der Dienst der Katechese
in der Teilkirche und seine Träger

Die Teilkirche

 (165)

217. Die Verkündigung, Weitergabe und gelebte Erfahrung des Evangeliums erfolgen in der Teilkirche (166) oder Diözese. (167) Die Teilkirche besteht aus der Gemeinschaft der Jünger Jesu Christi, (168) die in einem bestimmten sozio-kulturellen Raum leben. In jeder Teilkirche »ist die Gesamtkirche mit allen ihren wesentlichen Elementen gegenwärtig«. (169) Die Gesamtkirche, die am Pfingsttag vom Heiligen Geist als erste Zelle befruchtet wurde, »gebiert die Teilkirchen als Töchter und drückt sich in ihnen aus«. (170) Die Gesamtkirche als Leib Christi offenbart sich so als »Leib der Kirchen«. (171)

218. Die Verkündigung des Evangeliums und die Eucharistie sind folglich die zwei Pfeiler, auf denen sich die Teilkirche aufbaut und um die herum sie sich versammelt. Wie für die Gesamtkirche »ist auch für sie die Evangelisierung die wesentliche Aufgabe«. (172)

Die Katechese ist eine grundlegende evangelisierende Tätigkeit jeder Teilkirche. Durch sie bietet die Diözese allen ihren Gliedern und allen, die sich ihr mit dem Wunsch nähern, sich Jesus Christus anzuvertrauen, einen Bildungsprozeß, der ermöglicht, das Evangelium innerhalb des eigenen Kulturhorizonts kennenzulernen, zu feiern, zu leben und zu verkünden. Auf diese Weise kann das Bekenntnis des Glaubens — das Ziel der Katechese — von den Jüngern Christi »in ihren Sprachen« (173) verkündet werden. Wie zu Pfingsten spricht die Kirche Christi, die in den Teilkirchen »zugegen und am Werk ist«, (174) auch heute »in allen Sprachen«, (175) denn sie senkt als Baum, der wächst, ihre Wurzeln in alle Kulturen.




165) In diesem fünften Teil wie auch sonst im vorliegenden Dokument bezieht sich der Ausdruck Teilkirche« auf die Diözese und die ihr assimilierten Formen (CIC 368). Der Ausdruck »Ortskirche« bezieht sich auf Gruppen von Teilkirchen, die in einer Region oder Nation fest niedergelassen sind oder auch in mehreren Nationen, die miteinander in einer besonderen Verbindung stehen. Vgl. I. Teil, Kap. 3: »Die Katechese ist eine ihrem Wesen nach kirchliche Tätigkeit« und II. Teil, Kap. 1: »Der ekklesiologische Charakter der Botschaft des Evangeliums«.



166) Wie LG 26a sagt, werden die rechtmäßigen Ortsgemeinden von Gläubigen im NT als »Kirchen« bezeichnet; vgl. die biblischen Texte zu Beginn dieses Teiles.



167) Vgl. CD 11.



168) Die Teilkirche wird vor allem als »Teil des Gottesvolkes« beschrieben (CD 11).



169) Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Communionis notio, 7: AAS 85 (1993), S. 842.



170) Ebd. 9b.



171) LG 23b stellt die Zeugnisse des hl. Hilarius von Poitiers: In Ps 14,3 (PL 9,206) und des hl. Gregors d.Gr.: Moralia IV,7,12 (PL 75, 643 C) zusammen.



172) EN 14.



173) Vgl. Apg 2,11.



174) Communionis notio« 7, aaO. 842.



175) Ebd. 9b: aaO., S. 843; vgl. AG 4.






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